Marika Christopher, Senior Director, Product Strategy & ESG, gibt einen Überblick über die kürzlich von der US-Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) veröffentlichten Vorschläge für Offenlegungen von Klimadaten für Aktiengesellschaften in den USA.
Die wichtigsten Schlussfolgerungen
- Die SEC hat Änderungen der Vorschriften vorgeschlagen, die Unternehmen verpflichten würden, bestimmte Offenlegungen von Klimadaten in ihre Registrierungserklärungen sowie in ihre Jahresberichte aufzunehmen.
- Aktiengesellschaften wären demnach nicht nur verpflichtet, Informationen zu ihren Klimarisiken zu veröffentlichen, sondern auch, über ihre Treibhausgasemissionen zu berichten.
- Die neuen Vorschriften wurden gemäß dem Leiter der SEC, Gary Gensler, als Reaktion auf die gestiegene Nachfrage von Anlegern vorgeschlagen und würden durch die Festlegung von eindeutigen Vorschriften für künftige Offenlegungen auch den Emittenten zugutekommen.
Am 21. März 2022 veröffentlichte die US-Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) ihre seit Langem erwarteten Vorschläge für Offenlegungen von Klimadaten für US-Unternehmen. Gemäß der geplanten Verordnung müssten Aktiengesellschaften über ihre Treibhausgasemissionen Bericht erstatten sowie Informationen über die Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Geschäftstätigkeit, einschließlich Klimaschutzzielen, veröffentlichen.
Jedes Jahr müssen Aktiengesellschaften in den USA über standardmäßige Finanzinformationen, darunter Umsätze, Betriebskosten und die allgemeine finanzielle Performance, Bericht erstatten. Es wird auch von ihnen erwartet, dass sie zu den Risiken und Herausforderungen, mit denen sie als Unternehmen und auf Branchenebene konfrontiert sind, Stellung nehmen. Die neuen Empfehlungen der SEC zu Offenlegungen von Klimadaten bedeuten, dass die Berichtsanforderungen für Aktiengesellschaften wahrscheinlich viel detaillierter werden und die Unternehmen ihr Know-how im Bereich Klimaschutz unter Umständen erweitern müssen, um die geforderten Klimadaten zu sammeln, zusammenzutragen und zu veröffentlichen.
In der beiliegenden Pressemitteilung erklärte der Leiter der SEC, Gary Gensler:
Unsere wichtigste Errungenschaft aus den 1930er Jahren ist, dass Anleger selbst entscheiden können, welche Risiken sie eingehen möchten, solange die Aktiengesellschaften ihre Daten vollständig und fair offenlegen und ihre Offenlegungen der Wahrheit entsprechen. Heute unterstützen Anleger, die ein Vermögen von Dutzenden Billionen Dollar darstellen, die Offenlegung von Klimadaten, weil sie erkennen, dass Klimarisiken für Unternehmen mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein können, und dass Anleger zuverlässige Informationen über Klimarisiken brauchen, um fundierte Anlageentscheidungen zu treffen. Der heutige Vorschlag würde es den Emittenten ermöglichen, diese Risiken effizienter und wirksamer offenzulegen und die Nachfrage der Anleger zu erfüllen, was viele Emittenten bereits versuchen.1
Die neuen Vorschriften zur Offenlegung von Klimadaten würden US-Aktiengesellschaften verpflichten, die folgenden Informationen in ihrer Registrierungserklärung sowie in ihrem Jahresbericht anzugeben:
- Klimarisiken für ihre Geschäftstätigkeit, ihre Strategie, ihren Ausblick und die entsprechenden Praktiken zur Eindämmung dieser Risiken
- Wesentlichkeit dieser Klimarisiken im Hinblick auf die kurz-, mittel- und langfristige finanzielle Performance
- CO2-Bilanz, darunter:
- Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1)
- Indirekte Treibhausgasemissionen
- Scope 2 (aus gekauftem Strom und anderen Energieformen)
- Scope 3 (von vorgelagerten/nachgelagerten Zulieferern und Kunden in ihrer Wertschöpfungskette)
- Nur erforderlich, falls es von dem Unternehmen als wesentlich erachtet wird oder im Treibhausgas-Reduktionsziel eines Unternehmens enthalten ist.
- Unternehmen, die bereits einen Übergangsplan haben und/oder Szenarioanalysen durchführen, müssten außerdem Folgendes vorlegen:
- Eine Beschreibung des Übergangsplans, einschließlich Kennzahlen und Zielen, die verwendet werden, um physische und übergangsbedingte Risiken zu identifizieren und zu managen; Angaben zu den verwendeten Szenarien, einschließlich der Parameter, Annahmen und gewählten Analysemethoden; und erwartete finanzielle Auswirkungen der Szenarien.
- Falls ein Unternehmen bei der Bewertung von Klimafaktoren die Bepreisung von CO2-Emissionen verwendet, muss es seinen internen CO2-Preis erläutern (in der Regel die geschätzten Kosten der CO2-Emissionen, die intern innerhalb eines Unternehmens verwendet werden), einschließlich der Angaben zum Preis und wie er festgesetzt wird.
Zeitvorgabe für die Einhaltung der neuen Vorschriften
Der Vorschlag sieht einen Übergangszeitraum für alle Unternehmen vor, abhängig vom Steuerstatus des Unternehmens. Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass – vorausgesetzt, dass die neuen Vorschriften im Dezember 2022 in Kraft treten – Unternehmen (abhängig von ihrer Größe) die Angaben über die oben genannten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen bereits für die Geschäftsjahre 2023 oder 2024 vorlegen müssen. Für Scope-3-Emissionen gilt, sofern sie offengelegt werden müssen, ein anderer Übergangszeitraum.
Während viele Anleger die vorgeschlagenen Offenlegungsstandards begrüßen, sind andere der Meinung, dass sie kleinere Unternehmen übermäßig belasten werden – insbesondere wenn sie Scope-3-Emissionen veröffentlichen müssen, die kompliziert zu messen und zu steuern sind. Die SEC betonte jedoch, dass ihr Ziel darin bestehe, Anlegern ausführlichere Informationen bereitzustellen, und wies darauf hin, dass der Vorschlag Unternehmen nicht verpflichtet, ihre CO2-Bilanzen zu reduzieren, sondern bestrebt ist, umfassendere Berichtsstandards zu erstellen.
Der Vorschlag der SEC steht bis zum 20. Mai 2022 oder 30 Tage nach seiner Veröffentlichung im Bundesregister der Vereinigten Staaten für Kommentare offen, wobei das spätere Datum maßgeblich ist. Anschließend wird die SEC das Verfahren zur endgültigen Festlegung ihrer eigenen Vorschriften zur Offenlegung von Klimadaten einleiten.
1„SEC schlägt Vorschriften zur Verbesserung und Standardisierung der Offenlegung von Klimadaten für Anleger vor.“ Pressemitteilung der US-Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC), 21. März 2022.