Häufig gestellte Fragen zum Brexit
Janus Henderson Investors hat nach dem Referendum von 2016 ein Brexit-Projekt initiiert, um alle möglichen Auswirkungen des EU-Austritts zu beleuchten, unter anderem im Hinblick auf Vertrieb, regulatorische Genehmigungen und Lizenzen sowie die Bereiche Human Resources, IT und Operations. Im Rahmen dieses Projekts strebte Janus Henderson Investors die Minimierung der möglichen Auswirkungen auf Anleger unabhängig vom Ausgang des Brexits an.
Das Projektteam steht weiterhin in einem engen Dialog mit Aufsichtsbehörden, Branchenverbänden und Kunden, um mit allen Entwicklungen nach dem Brexit Schritt zu halten.
Unterstützt wird das Projektteam von diversen Anwaltskanzleien aus dem Vereinigten Königreich und verschiedenen europäischen Ländern.
Wir sind seit vielen Jahren sowohl in Großbritannien als auch in Kontinentaleuropa präsent und verfügen über Büros in ganz Kontinentaleuropa. Dazu gehören Niederlassungen von Henderson Management SA, unserer Managementfirma in Luxemburg, die der Regulierung durch die CSSF unterliegt. Wir sind gut positioniert, um unsere Kunden weltweit auch nach dem Brexit zu unterstützen.
Janus Henderson Investors verfügt über etablierte Fondspaletten im Vereinigten Königreich, in Luxemburg und Irland. Wir planen derzeit die Auflegung eines neuen Teilfonds in Luxemburg im Rahmen unserer bestehenden SICAV-Struktur. Dieser soll eine Strategie nachbilden, die zurzeit nur in der Struktur eines in Großbritannien domizilierten Fonds verfügbar ist.
Wir wollen strukturelle Änderungen an Produkten vermeiden. Daher haben wir einige wenige Klarstellungen bei der Beschreibung einiger Anlageziele vorgenommen, um sicherzustellen, dass diese Fonds wie bisher in britischen Vermögenswerten investieren können. Wir erwarten im Zuge des Brexits keine Änderungen für bestehende Fonds-Benchmarks oder etwaige grundlegende Veränderungen in unseren Verkaufsprospekten.
Die meisten unserer EU-Anleger sind bereits in unsere luxemburgischen oder irischen Fondspaletten investiert.
Nach unserem Verständnis sollte der Brexit keine Auswirkungen auf die Möglichkeit von Bestandsinvestoren mit Sitz in der EU haben, die sich für eine Anlage in unseren in Großbritannien domizilierten Fonds entschieden haben; sie sollten ihre Investments fortführen können. Ebenfalls unberührt bleiben sollte unsere Fähigkeit zur Erbringung von Reporting-Services und Bereitstellung von Informationen gegenüber Bestandskunden. Allerdings beabsichtigen wir keine Registrierung unserer in Großbritannien domizilierten Fonds zum Vertrieb in der EU nach dem Brexit. Daher werden unsere Marketing- und Vertriebsaktivitäten zu diesen Fonds in EU-Ländern eingestellt.
Sollten Sie wegen des Brexits Bedenken im Hinblick auf Ihre Anlage in einen Janus Henderson Fonds bzw. Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder senden Sie uns eine E-Mail an sales.support@janushenderson.com.
Wir haben unsere in der EU domizilierten Fonds, die aktuell in Großbritannien vertrieben werden, unter dem Temporary Permissions Regime der FCA registriert. Dies wird es uns nach dem Brexit vorübergehend ermöglichen, weiterhin in der EU domizilierten Fonds in Großbritannien auf derselben Grundlage anzubieten, wie das bisher der Fall ist.
Wir beabsichtigen, eine dauerhafte Zulassung für unsere in der EU domizilierten Fonds zu erlangen, wenn die FCA bekannt gibt, dass dies möglich ist.
Wir haben nicht die Absicht, unsere Vertriebsvereinbarungen mit EU-Vertriebspartnern zu übertragen bzw. zu kündigen.
Änderungen unserer Dienstleister wegen des Brexits sind nicht erforderlich. Die bestehenden Dienstleister für unsere in der EU domizilierten Fonds sind ebenfalls in der EU ansässig, und die Dienstleister für unsere in Großbritannien domizilierten Fonds sind dort ansässig.
Nein. Janus Henderson Investors ist seit geraumer Zeit in Kontinentaleuropa präsent. Wir unterhalten Büros in Luxemburg, Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und den Niederlanden.
Wir verfügen über eine alle Services abdeckende Niederlassung in Luxembourg zur zusätzlichen Kontrolle unserer Aktivitäten in Kontinentaleuropa in Bereichen wie Investment Management, Fund Operations, Compliance, Risk Management und Vertrieb.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Finanzmarktaufsicht im Vereinigten Königreich (FCA) haben bestätigt, dass sich FCA, ESMA und die Behörden der 27 EU-Staaten auf Absichtserklärungen geeinigt haben. Durch diese regulatorische Klarstellung werden die Anlagemanagement-Einheiten von Janus Henderson im Vereinigten Königreich nach dem Brexit auch weiterhin die Fonds der Verwaltungsgesellschaften in Luxemburg und Irland verwalten können.
Das Anlagemanagement unserer UK-Fonds bleibt unberührt, da die Fonds im Vereinigen Königreich domiziliert sind und ihr Anlagemanagern im Vereinigten Königreich sitzt.
Wegen des EU-Austritts ist derzeit keine Übertragung von Vereinbarungen zum Anlagemanagement geplant. Dieser Entscheidung liegt die bisherige Rückmeldung der Regulierer aus den 27 EU-Ländern bezüglich der laufenden Verwaltung vorhandener Spezialfonds durch im Vereinigten Königreich regulierte Unternehmen zugrunde. Sollte sich die Lage ändern, werden wir uns mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wir stehen im ständigen Dialog mit verschiedenen Parteien, angefangen von Brokern über Benchmark-Anbieter, Clearing-Stellen und MTFs (Multilateral Trading Facilities) bis hin zu externen Administratoren. Bis dato haben wir keine zu erwartenden Änderungen bei den ausführenden Stellen, keine Notwendigkeit für Vertragsveränderungen und keine Kostensteigerungen identifiziert. Sollte die EU die Gleichwertigkeit von Handelsplätzen in Großbritannien widerrufen, können wir gegebenenfalls MFTs in Großbritannien und der EU oder SEFs (Swap Execution Facilities) in den USA nutzen, um den weiteren Zugang zu den Märkten zu gewährleisten. Wir behalten die Situation weiterhin im Blick.