Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Horizon US Sustainable Equity Fund – Janus Henderson Investors
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Horizon US Sustainable Equity Fund

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllt und nachhaltige Investitionen zum Ziel hat.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch Investitionen in US-amerikanische Unternehmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales, etwa mit saubererer Energie, Wassermanagement und sanfter Mobilität, beitragen, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.

Der Investmentmanager wendet Auswahlkriterien an, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die zu den unten aufgeführten nachhaltigen Entwicklungsthemen des Investmentmanagers gehören:

Themen der nachhaltigen Entwicklung
Effizienz Nachhaltige Immobilien & Finanzierung
Sauberere Energie Sicherheit
Wasserwirtschaft Lebensqualität
Umweltdienstleistungen Wissen & Technologie
Sanfte Mobilität Gesundheit

 

  • Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  • Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2
  • Gesamtstatus der UNGC-Konformität
  • ESG-Ausschlussbildschirme - siehe  "G. Methoden für Umwelt- oder Sozialmerkmale?“ Einzelheiten zu den Ausschlüssen finden Sie weiter unten

Im Folgenden wird erläutert, wie die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Zielen nachhaltiger Investitionen nicht wesentlich schaden, und wie die gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet wird.

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, fest. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Der Fonds greift sowohl auf interne Ressourcen als auch auf externe Research- und Datenanbieter zurück. Zu den internen Ressourcen gehören spezialisierte Nachhaltigkeitsanalysten innerhalb des Investmentteams und das zentrale ESG-Research-Team von Janus Henderson.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Eine Investition gilt nur dann als nachhaltige Investition, wenn sie alle drei der folgenden Anforderungen erfüllt:

  1. basierend auf der Einkommenszuordnung zu den Themen des Anlageverwalters trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
  2. sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
  3. sie folgt guten Governance-Praktiken.

Das Anlageuniversum des Fonds wird durch die Anwendung verpflichtender positiver Screening-Kriterien bestimmt, die auf den bereits erwähnten nachhaltigen Anlagethemen des Investmentmanagers basieren. Der Investmentmanager wendet eine eigene Methodik an, um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die auf diese Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind, und verfügt, wie oben erwähnt, über ein Verfahren, mit dem er sicherstellt, dass seine nachhaltigen Investitionen andere relevante ökologische oder soziale Ziele nicht wesentlich beeinträchtigen.

Der Investmentmanager ist bestrebt, einen CO2-Fußabdruck und eine CO2-Intensität einzuhalten, die mindestens 20 % unter dem S&P 500 liegen.

Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, wenn sie mehr als 5 % ihrer Einnahmen aus der Produktion von Alkohol, der Gewinnung und Raffinierung fossiler Brennstoffe, der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen*, nichtmedizinischen Tierversuchen, Waffen, Pelzwaren, Glücksspiel, bedenklichen Chemikalien, Gentechnik, Pornografie, Intensivlandwirtschaft, Tabak, Atomkraft sowie Fleisch- und Milchproduktion erzielen.

Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAIs) über Ausschlussprüfungen, wie in Abschnitt M unten näher beschrieben.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst, wie im Prospekt beschrieben.

*Der Anlageverwalter kann in Emittenten investieren, die Strom aus Erdgas erzeugen, wenn die Strategie des Emittenten einen Übergang zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beinhaltet und ihre Kohlenstoffintensität dem Szenario einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf zwei Grad über dem vorindustriellen Niveau entspricht. Wenn die Kohlenstoffintensität des Emittenten nicht bestimmt werden kann, kann der Anlageverwalter investieren, wenn nicht mehr als 10 % der Einnahmen des Emittenten aus der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen, einschließlich Erdgas, stammen.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'

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