Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Asia-Pacific Property Income Fund - Janus Henderson Investors Liechtenstein Professional Advisor
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Asia-Pacific Property Income Fund

Janus Henderson Horizon Fund - Asia-Pacific Property Income Fund

Legal entity identifier - LEI: 213800WJ5V5NUGUE9S29

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR als Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert. Der Fonds verfolgt zwar kein nachhaltiges Anlageziel, doch wird er einen Mindestanteil von 10% an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen und einem ökologischen Ziel bei Wirtschaftstätigkeiten aufweisen, die gemäß der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig gelten.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, indem er Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen definiert und die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützt (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Anlagen. Der Fonds verwendet keine Referenz-Benchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Der Fonds strebt eine Rendite über der Benchmark und ein Kapitalwachstumspotenzial an, indem er in die asiatisch-pazifischen Aktienmärkte und insbesondere in immobilienbezogene Wertpapiere investiert. Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters einprogrammiert sind, das kontinuierlich (einen) externe(n) Datenanbieter nutzt.  Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Sub-Investmentberater, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Der beauftragte Anlageverwalter verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erzielen. Um beispielsweise den Klimaschutz zu fördern, werden Prüfverfahren angewandt, um Investitionen in bestimmte kohlenstoffintensive Aktivitäten zu vermeiden, und es wird damit gerechnet, dass dies zu einem niedrigeren Kohlenstoffprofil des Fonds führen wird. Ein weiteres Beispiel ist, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.

Ausgeschlossen werden Emittenten, die gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter einen Test zur Bestimmung des Bestehens, um Anlagen zu bestimmen, die als nachhaltige Anlagen gelten, was bedeutet, dass jede Beteiligung alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:

  1. basierend auf der Einkommenszuordnung zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung oder eines von der Science Based Targets Initiative (SBTi) genehmigten Kohlenstoffemissionsziels trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
  2. sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
  3. sie folgt guten Governance-Praktiken.

The Investment Manager actively engages with companies to encourage the adoption of science-based emission targets, or a verified commitment to adopt science-based emissions targets (approved or verified by SBT - https://sciencebasedtargets.org/ or equivalent)1. The Investment Manager commits a minimum of 10% of companies within the portfolio having approved or committed targets and will monitor the progress of those companies against those targets.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating, wie oben beschrieben, höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein dritter Datenanbieter keine Research-Daten zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Tätigkeit zur Verfügung stellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er sich durch sein eigenes Research davon überzeugt hat, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Tätigkeit mitwirkt.

1. Von SBT zugelassen oder verifiziert - https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'