Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status nach der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Global Property Equities Fund - Janus Henderson Investors Liechtenstein Professional Advisor
Für professionelle Anleger in Liechtenstein

Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Global Property Equities Fund

Janus Henderson Horizon Fund – Global Property Equities Fund

Legal Entity Identifier - LEI:213800JUO8N42HYG8F65

A. Zusammenfassung
Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR als Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert. Der Fonds verfolgt zwar kein nachhaltiges Anlageziel, doch wird er einen Mindestanteil von 10% an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen und einem ökologischen Ziel bei Wirtschaftstätigkeiten aufweisen, die gemäß der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig gelten.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, indem er Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen definiert und die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützt (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Anlagen. Der Fonds verwendet keine Referenz-Benchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Anlagen an den globalen Aktienmärkten und insbesondere durch ein Engagement in immobilienbezogenen Wertpapieren an. Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters einprogrammiert sind, das kontinuierlich (einen) externe(n) Datenanbieter nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Sub-Investmentberater, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Ein verbindliches Kriterium - "Ausschluss von Direktinvestitionen in Prison Real Estate Investment Trusts (REITS)" - ist nicht als automatisierter Datenpunkt verfügbar und wird durch externes oder internes Research nachgewiesen.

Der beauftragte Anlageverwalter verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erzielen. Um beispielsweise den Klimaschutz zu fördern, werden Prüfverfahren angewandt, um Investitionen in bestimmte kohlenstoffintensive Aktivitäten zu vermeiden, und es wird damit gerechnet, dass dies zu einem niedrigeren Kohlenstoffprofil des Fonds führen wird. Ein weiteres Beispiel ist, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.

Der Investmentmanager wendet ein Prüfverfahren an, um Direktinvestitionen in Gefängnis-Real Estate Investment Trusts (REITs) auszuschließen. Emittenten werden zudem ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Prinzipien des UN Global Compact (die sich u.a. auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen) nicht eingehalten haben. Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter einen Test zur Bestimmung des Bestehens, um Anlagen zu bestimmen, die als nachhaltige Anlagen gelten, was bedeutet, dass jede Beteiligung alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:

  1. basierend auf der Einkommenszuordnung zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung oder eines von der Science Based Targets Initiative (SBTi) genehmigten Kohlenstoffemissionsziels trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
  2. sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
  3. sie folgt guten Governance-Praktiken.

Der Investmentmanager arbeitet aktiv mit Unternehmen zusammen, um die Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer verifizierten Verpflichtung zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionsziele zu ermutigen1. Der Investmentmanager verpflichtet sich, dass mindestens 10 % der Unternehmen im Portfolio über vereinbarte oder zugesagte Ziele verfügen, und wird die Fortschritte dieser Unternehmen im Hinblick auf diese Ziele überwachen. Entsprechend der Vorgaben der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) ist die außer-finanzielle Analyse oder das Rating, wie oben beschrieben, höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.

1.VonSBT zugelassen oder verifiziert – https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „ JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'