Status gemäß der EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzen (SFDR) – Global Life Sciences Fund
Janus Henderson Global Life Sciences Fund
Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR als Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert.
A. Zusammenfassung
Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale und investiert in Unternehmen mit guter Governance-Praxis, hat aber keine nachhaltige Anlage zum Ziel
Der Fonds unterstützt die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) und meidet Emittenten mit den schlechtesten ESG-Risikobewertungen.
Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die im Folgenden beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlussprüfungen für Wertpapiere aus dem Investmentuniversum implementiert, die fortlaufend in das Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des beauftragten Investmentmanagers unter Nutzung von Drittdatenanbietern integriert werden.
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.
Der beauftragte Investmentmanager führt Prüfungen auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder interner Analyse durch, um Unternehmen auszuschließen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstoßen haben (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). ).
Der beauftragte Investmentmanager stellt sicher, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmen mit einem ESG-Risikorating von BB oder höher investiert sind (von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst, wie im Prospektabschnitt mit der Überschrift „Investitionsbeschränkungen“ beschrieben.
JHI hat den ESG Manager von MSCI als primäre Datenquelle für die ESG-Analyse (Umwelt, Soziales und Governance) ausgewählt.
Zur Ergänzung der MSCI-Daten können auch andere spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research eingesetzt werden. Für Positionen, die nicht vom externen Datenanbieter abgedeckt werden, kann auf hauseigenes Research zurückgegriffen werden. Die Angemessenheit der bereitgestellten Nachweise wird vom ESG Oversight Committee (ESG OC) beurteilt.
Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.
In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.