Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Janus Henderson Emerging Markets Fund
Identifizierungsnummer für juristische Personen: 2138007RJIUL5PCJMZ30
A. Zusammenfassung
Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.
Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:
- Investitionen in Unternehmen, die einen positiven Beitrag zur Förderung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.
- Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
- Fördert die Eindämmung des Klimawandels.
Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Dieser Fonds strebt durch Anlagen in Schwellenländeraktienmärkte eine Kombination aus Kapital- und Einkommenserträgen an, die den MSCI Emerging Markets Index übertrifft.
Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters einprogrammiert sind, das kontinuierlich (einen) externe(n) Datenanbieter nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.
Die nachstehend genannten Kriterien für verbindliche Elemente sind nicht als automatisierte Datenpunkte innerhalb des Auftragsverwaltungssystems verfügbar und werden durch externe oder interne Untersuchungen belegt:
- das Ziel, eine niedrigere Kohlenstoffintensität als der MSCI Emerging Markets Index (die „Benchmark“) zu erreichen. Diese Verpflichtung wird monatlich überwacht, indem die Kohlenstoffintensität des Portfolios mit der von einem externen Datenanbieter berechneten Benchmark verglichen wird.
- Sicherstellen, dass mindestens 20% des Nettoinventarwerts des Fonds auf eines der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. Diese Verpflichtung wird anhand von Daten Dritter überwacht
- Engagement bei Emittenten mit einem Status der UNGC-Grundsätze von „nicht bestanden“.
Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.
Der Anlageverwalter wird:-
- Sicherstellen, dass mindestens 20% des Nettoinventarwerts des Fonds auf eines der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist.
- Mit Emittenten, die gegen die Grundsätze des UNGC verstoßen, in Kontakt treten und nur dann investieren oder weiterhin investiert bleiben, wenn sie durch ein solches Engagement davon ausgehen, dass sie auf dem richtigen Weg sind, sich zu verbessern. Wenn der Emittent innerhalb von 24 Monaten kein "bestandenes" Rating erreicht, wird er veräußert und es werden Überprüfungen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.
- Der Fonds ist bestrebt, eine niedrigere Kohlenstoffintensität als seine Benchmark zu erzielen.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.
Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:
- 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
- 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".
Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.
Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.
Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.
Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.
JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.
Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.
'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'