Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Janus Henderson Horizon Responsible Resources Fund
Identifizierungsnummer für juristische Personen: 213800SUMWA13II54903
A. Zusammenfassung
Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.
Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, die Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsnormen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) und Investitionen in Unternehmen, die auf die folgenden Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind: Energiewende; sanfte Mobilität; nachhaltige Industrie; nachhaltige Agrarwirtschaft und Kohlenstoffreduktion. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Anlagen an den globalen Aktienmärkten und insbesondere durch ein Engagement im Rohstoffsektor an.
Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters einprogrammiert sind, das kontinuierlich (einen) externe(n) Datenanbieter nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.
Die verbindlichen Kriterien für das Eingehen eines Engagements in Unternehmen, die auf mindestens eines der oben genannten Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind, werden anhand regelmäßiger Untersuchungen in Form von Aktenprüfungen kontrolliert, um festzustellen, ob ausreichende Research-Arbeiten durchgeführt und dokumentiert wurden, und so sicherzustellen, dass die Emittenten des Fonds einen positiven Beitrag zu den unten genannten Nachhaltigkeitsthemen leisten und diesen korrekt zugeordnet wurden.
Der beauftragte Anlageverwalter verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erzielen. Um beispielsweise den Klimaschutz zu fördern, werden Prüfverfahren angewandt, um Investitionen in bestimmte kohlenstoffintensive Aktivitäten zu vermeiden, und es wird damit gerechnet, dass dies zu einem niedrigeren Kohlenstoffprofil des Fonds führen wird. Ein weiteres Beispiel ist, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.
Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Es werden insbesondere Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Produktion fossiler Brennstoffe erzielen. Ausgeschlossen werden Emittenten, die gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken.
Darüber hinaus wendet der Anlageverwalter Screenings anhand der zum Datum dieses Prospekts in Artikel 12 Ausschlüsse für EU-Paris-konforme Benchmarks der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 definierten Tätigkeiten an. Insbesondere sind Unternehmen ausgeschlossen, die mit Folgendem zu tun haben:
- Unternehmen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind;
- Unternehmen, die am Anbau und an der Produktion von Tabak beteiligt sind;
- Unternehmen, die nach Ansicht von Benchmark-Administratoren gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen;
- Unternehmen, die 1% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, dem Bergbau, der Gewinnung, dem Vertrieb oder der Raffination von Stein- und Braunkohle erzielen;
- Unternehmen, die 10% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, der Gewinnung, dem Vertrieb oder der Raffination von Erdölkraftstoffen erzielen;
- Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, der Gewinnung, Herstellung oder dem Vertrieb gasförmiger Brennstoffe erzielen;
- Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Stromerzeugung mit einer THG-Intensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen.
Für die Zwecke von Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck „umstrittene Waffen“ umstrittene Waffen, auf die in internationalen Verträgen und Übereinkommen, den Grundsätzen der Vereinten Nationen und gegebenenfalls den nationalen Rechtsvorschriften Bezug genommen wird.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „ JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.
Die Investmentstrategie des Fonds zielt darauf ab, ein mindestens 80%iges Engagement in Unternehmen zu erreichen, die auf mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind: Energiewende, sanfte Mobilität, nachhaltige Industrie, nachhaltige Agrarwirtschaft und Kohlenstoffreduktion.
Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating, wie oben beschrieben, höher als:
- 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
- 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".
Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.
Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.
Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.
Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.
Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.
Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.