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Status gemäß der EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzen (SFDR) – Global Life Sciences Fund

Janus Henderson Global Life Sciences Fund

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR als Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert.

A. Zusammenfassung

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale und investiert in Unternehmen mit guter Governance-Praxis, hat aber keine nachhaltige Anlage zum Ziel

Der Fonds unterstützt die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) und meidet Emittenten mit den schlechtesten ESG-Risikobewertungen.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Die im Folgenden beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlussprüfungen für Wertpapiere aus dem Investmentuniversum implementiert, die fortlaufend in das Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des beauftragten Investmentmanagers unter Nutzung von Drittdatenanbietern integriert werden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Der beauftragte Investmentmanager führt Prüfungen auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder interner Analyse durch, um Unternehmen auszuschließen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstoßen haben (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). ).

Der beauftragte Investmentmanager stellt sicher, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmen mit einem ESG-Risikorating von BB oder höher investiert sind (von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst, wie im Prospektabschnitt mit der Überschrift „Investitionsbeschränkungen“ beschrieben.

JHI hat den ESG Manager von MSCI als primäre Datenquelle für die ESG-Analyse (Umwelt, Soziales und Governance) ausgewählt.
Zur Ergänzung der MSCI-Daten können auch andere spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research eingesetzt werden. Für Positionen, die nicht vom externen Datenanbieter abgedeckt werden, kann auf hauseigenes Research zurückgegriffen werden. Die Angemessenheit der bereitgestellten Nachweise wird vom ESG Oversight Committee (ESG OC) beurteilt.

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, zielt jedoch nicht auf nachhaltige Investitionen ab und investiert in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds unterstützt die Prinzipien des UN Global Compact (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) und meidet Emittenten mit den schlechtesten ESG-Risikobewertungen.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs an, indem er mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch Unternehmensanteile genannt) investiert, die an irgendeiner Börse weltweit gelistet sind und aufgrund ihres Wachstumspotenzials ausgewählt werden; und von denen der jeweilige beauftragte Investmentmanager annimmt, dass sie eine Life-Science-Ausrichtung verfolgen. Im Allgemeinen geht es bei den „Life Sciences“ um die Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität.

Der Fonds wird unter Bezugnahme auf den MSCI World Health Care Index aktiv verwaltet, der weitgehend repräsentativ für die Unternehmen ist, in die er investieren kann. Der beauftragte Investmentmanager verfolgt beim Aufbau von Portfolios im Allgemeinen einen „Bottom-up“-Ansatz. Der Fonds verfolgt eine Anlagestrategie, bei der Unternehmen hauptsächlich aufgrund ihrer eigenen fundamentalen qualitativen und quantitativen Merkmale berücksichtigt werden. Portfolios aus fundamental ausgerichteten Investmentfonds werden gemeinhin als Stockpicking- oder Bottom-up-Portfolios bezeichnet und nach intensiver interner Recherche für jedes Unternehmen Wertpapier für Wertpapier zusammengestellt. Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über die Stärke verfügen, im Laufe der Zeit einen Mehrwert für Aktionäre zu schaffen, bessere Aussichten als ihre Mitbewerber haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine Outperformance erzielen sollten. Der Zweck eines fundamentalen Investmentansatzes besteht darin, solche Unternehmen zu identifizieren und in sie zu investieren.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die im Folgenden beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlussprüfungen für Wertpapiere aus dem Investmentuniversum implementiert, die fortlaufend in das Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des beauftragten Investmentmanagers unter Nutzung von Drittdatenanbietern integriert werden.

Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Investmentmanager, alle vorgeschlagenen Transaktionen in einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen am Status der Bestände zu erkennen, wenn die Daten Dritter regelmäßig aktualisiert werden.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Sub-Investmentberater daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Sub-Investmentberater vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören.

Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagepolitik" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.

Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Grundsätze bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Zu den anderen Vermögenswerten, die nicht dazu dienen, die Umwelt- oder Sozialkriterien zu erfüllen, gehören unter anderem Barmittel oder Barmitteläquivalente, Investitionen in Private Equity sowie Instrumente, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zu Anlagezwecken gehalten werden, z. B. vorübergehende Investments in Indexderivate.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Gesamtstatus der globalen UN-Compact-Konformität des Fonds
  • Mindestens 80 % des Fondsportfolios werden in Emittenten mit einem ESG-Rating von BB oder höher von MSCI oder einem gleichwertigen Rating investiert.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der beauftragte Investmentmanager verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erreichen. Beispielsweise führt der beauftragte Investmentmanager Prüfungen auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder interner Analyse durch, um Unternehmen auszuschließen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung usw. abdecken) nicht eingehalten haben.

Der beauftragte Investmentmanager stellt sicher, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmen mit einem ESG-Risikorating von BB oder höher investiert sind (von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie an, die umstrittene Waffen umfasst:

Dies gilt für alle Anlageentscheidungen der Verwaltungsgesellschaft oder des beauftragten Investmentmanagers. Die unternehmensweite Ausschlussrichtlinie kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Derzeit sind Investitionen in Unternehmen, die an der aktuellen Herstellung umstrittener Waffen beteiligt sind, oder die eine Minderheitsbeteiligung von 20 % oder mehr an einem Hersteller umstrittener Waffen haben, nicht zulässig; nämlich:

  • Streumunition;
  • Antipersonenminen;
  • Chemische Waffen;
  • Biologische Waffen.

Die Klassifizierung der Emittenten basiert hauptsächlich auf Aktivitätsidentifikationsfeldern, die von unseren externen ESG-Datenanbietern bereitgestellt werden. Diese Klassifizierung unterliegt einer Außerkraftsetzung durch das Investment Research in Fällen, in denen ausreichende Beweise dafür vorliegen, dass das Datenfeld Dritter nicht korrekt oder angemessen ist. In jedem Szenario, in dem festgestellt wird, dass eine Portfolioposition diese Ausschlusskriterien aus irgendeinem Grund nicht erfüllt (Altbeteiligung, Übergangsbeteiligung usw.), wird dem beauftragten Investmentmanager eine Frist von 90 Tagen eingeräumt, um die Klassifizierung des Emittenten zu überprüfen oder gegebenenfalls anzufechten. Nach diesem Zeitraum ist für den Fall, dass eine Außerkraftsetzung seitens der Investmentanalyse nicht gewährt wird, unter normalen Marktbedingungen eine sofortige Veräußerung erforderlich.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

    1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
    2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

      1. Unternehmensebene,
      2. Positionsebene, und
      3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden. Nach der Aufnahme der Daten und der Überprüfung der Datenqualität werden die Rohdaten der internen Taxonomiestruktur von JHI zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle ESG-Daten aus dem Data Warehouse in allen nachgelagerten JHI-Anwendungen, die die verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses unterstützen, konsistent zur Verfügung stehen.

Der Anteil der Daten, die für ein Finanzprodukt geschätzt werden, wächst ständig an.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen. Das Front Office Controls & Governance-Team stellt kontinuierlich sicher, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Finanzielle Risiken überprüfen und hinterfragen das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken neben traditionellen Marktrisikokennzahlen und betten Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikoprofile ein. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Bereiche Investmentportfoliomanagement, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

Zum 11. September 2023 werden PAIs auf Produktebene berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt, wo PAI durch den Einsatz von Ausschlussprüfungen berücksichtigt wird:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator

Kennzahl

Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?

Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact und die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. Anteil der Investitionen in Zielunternehmen, die an Verstößen gegen die Grundsätze des UN Global Compact oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren. Ausschlussprüfung Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien

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