Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) – Janus Henderson Horizon Biotechnology Fund - Janus Henderson Investors
Für private Anleger in Deutschland

Statut en vertu du Règlement européen sur la publication d’informations en matière de durabilité dans le secteur des services financiers (SFDR) – Janus Henderson Horizon Biotechnology Fund

Janus Henderson Horizon Biotechnology Fund

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert.

A. Zusammenfassung

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Minimieren Sie das Engagement bei Unternehmensemittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt ein langfristiges Kapitalwachstum durch Investitionen in Aktien (auch Unternehmensanteile genannt) von Biotechnologie- und biotechnologieverwandten Unternehmen an.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die in Form von Bildschirmanzeigen implementiert sind, die in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert werden, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussfilter werden sowohl vor als auch nach dem Handel implementiert. Dadurch können alle geplanten Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier blockiert werden und alle Änderungen am Status der Bestände identifiziert werden, wenn Daten von Drittanbietern regelmäßig aktualisiert werden.

Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.

Der Investmentmanager wird, basierend auf den Ratings von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig:

  • Filter anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmensemittenten mit einem ESG-Risikorating von BB oder höher investiert sind.
  • Sich mit Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind. Erreicht der Emittent nicht innerhalb von 24 Monaten das Rating "Bestanden", wird er veräußert, und es werden Kontrollen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt "Anlagebeschränkungen" des Prospekts beschrieben.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

a. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.

b. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Fondsmanager kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf Grundlage von Daten oder Prüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der Anlageverwalter der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG-Analyse (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ausgewählt.
Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI ESG Anlagepolitik, die die Nachhaltigkeitsrisikorichtlinie von JHI beinhaltet, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der JHI-Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze zu Stewardship und Engagement sowie der auf Beteiligungsunternehmen angewendeten Basisausschlüsse.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:

  • Minimieren Sie das Engagement bei Unternehmensemittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt ein langfristiges Kapitalwachstum durch Investitionen in Aktien (auch Unternehmensanteile genannt) von Biotechnologie- und biotechnologieverwandten Unternehmen an.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die in Form von Bildschirmanzeigen implementiert sind, die in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert werden, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussfilter werden sowohl vor als auch nach dem Handel implementiert. Dadurch können alle geplanten Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier blockiert werden und alle Änderungen am Status der Bestände identifiziert werden, wenn Daten von Drittanbietern regelmäßig aktualisiert werden.

Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.

E. Investitionsquote

Mindestens 90% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Zu den sonstigen Vermögenswerten, die nicht zur Erfüllung ökologischer oder sozialer Merkmale verwendet werden, können neben Instrumenten, die zum Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung und/oder zu Anlagezwecken gehalten werden (z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten), auch Barmittel oder Barmitteläquivalente und Private Equity gehören.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • 80 % der Unternehmen mit einem ESG-Rating von BB oder höher,
  • Engagement mit Unternehmen mit einem UNGC-Status von „nicht qualifiziert

Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile.Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Investmentmanager wird, basierend auf den Ratings von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig:

  • Filter anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmensemittenten mit einem ESG-Risikorating von BB oder höher investiert sind.
  • Sich mit Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind. Erreicht der Emittent nicht innerhalb von 24 Monaten das Rating "Bestanden", wird er veräußert, und es werden Kontrollen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt "Anlagebeschränkungen" des Prospekts beschrieben.

Der Fondsmanager kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf Grundlage von Daten oder Prüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der Anlageverwalter der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt kontinuierlich sicher, dass die Übereinstimmung mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen nachgewiesen werden kann, wenn keine automatischen Kontrollen und/oder Daten von Dritten verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum​ ​Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in​ ​der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht​ ​ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Bereiche Investmentportfoliomanagement, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

M. Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

Zum 21. Mai 2024 berücksichtigt der Fondsmanager die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAIs“):

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden PAI berücksichtigt?
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Umgang mit Emittenten, welche die Bestimmungen nicht einhalten

 

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'