Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Global Sustainable Equity Fund
Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.
A. Zusammenfassung
Der Investmentmanager verwendet eine Reihe von Quellen/Methoden, um die obligatorischen Indikatoren für die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ("PAIs") im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) zu berücksichtigen, und so sicherzustellen, dass seine nachhaltigen Investitionen die relevanten ökologischen oder sozialen Ziele nicht in nennenswertem Umfang beeinträchtigen. Je nach Indikator verwendet der Investmentmanager einen oder mehrere der folgenden Ansätze:
Aktivitäten und berichtete Kennzahlen jeder zugrunde liegenden Investition werden auf Kriterien für erhebliches Schadenspotential überprüft, die von JHI unter Bezugnahme auf die relevanten obligatorischen wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (PAIs) gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) definiert werden, und zwar in Abhängigkeit von der Leistungsstärke des Unternehmens im Hinblick auf vorher festgelegte hausinterne Ausschlusskriterien (die quantitativer oder qualitativer Natur sein können).
Operative ESG-Bewertung - unternehmensspezifische ESG-Problembereiche werden identifiziert und das Gesamtniveau ihrer Exponiertheit gegenüber wesentlichen Auswirkungen und Risiken wird unter Berücksichtigung der laufenden Abhilfemaßnahmen gegen diese Risiken bewertet.
Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch Investitionen in Unternehmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales, etwa mit saubererer Energie, Wassermanagement und sanfter Mobilität, beitragen, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.
Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den globalen Aktienmarkt und insbesondere durch Engagements in Unternehmen an, deren Produkte und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Umwelt oder Gesellschaft leisten und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Prospekts dargelegt) lesen.
Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert oder auf andere Weise in den Prozess der Anlageauswahl und -überwachung integriert, wobei Daten von Drittanbietern und eigenes internes Research auf kontinuierlicher Basis genutzt werden.
In regelmäßigen Abständen wird anhand der Aktenlage überprüft, ob ausreichendes Research durchgeführt und dokumentiert wurde, um nachzuweisen, dass die Emittenten korrekt den nachhaltigen Anlagethemen des Investmentmanagers zugeordnet wurden, einschließlich aller relevanten Ertragsschwellen.
Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.
Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Investmentmanager vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören. Der Investmentmanager misst der Bewertung der Unternehmenskultur, der Wertvorstellungen, der Geschäftsstrategie, der Zusammensetzung und Diversität des Verwaltungsrats, der Steuertransparenz, der Rechnungsprüfung, der Kontrollen und der Vergütung besondere Bedeutung bei. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Organisationen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards gegebenenfalls nach Ermessen des Investmentmanagers angepasst werden.
Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagerichtlinie" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Governance (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.
Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.
Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 90 % der Anlagen des Finanzprodukts dem nachhaltigen Anlageziel des Finanzprodukts gerecht werden. Obwohl der Investmentmanager keine festgelegte Allokationsquote anstrebt, wird davon ausgegangen, dass mindestens 25 % in Anlagen mit einem ökologischen Ziel und 25 % in Anlagen mit einem sozialen Ziel investiert werden.
Die verbleibenden Anlagen, die als "nicht nachhaltig" gekennzeichnet sind, können auch Barmittel oder Barmitteläquivalente umfassen, neben den Instrumenten, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, wie z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten.
Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen und/oder sozialen Eigenschaften zu erfüllen, sind Direktinvestitionen.
- Der Investmentmanager wendet Auswahlkriterien an, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die zu den unten aufgeführten nachhaltigen Entwicklungsthemen des Investmentmanagers gehören:
- Effizienz
- Sauberere Energie
- Wasserwirtschaft
- Umweltdienstleistungen
- Sanfte Mobilität
- Nachhaltige Immobilien & Finanzierung
- Sicherheit
- Lebensqualität
- Wissen & Technologie
- Gesundheit
- Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
- Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2
- Gesamtstatus der UNGC-Konformität
- ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale?"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen
Im Folgenden wird erläutert, wie die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Zielen nachhaltiger Investitionen nicht wesentlich schaden, und wie die gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet wird.
Das Anlageuniversum des Fonds wird durch die Anwendung positiver Screening-Kriterien bestimmt, die auf den bereits erwähnten nachhaltigen Anlagethemen des Investmentmanagers basieren. Der Investmentmanager wendet eine eigene Methodik an, um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die auf diese Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind, und verfügt, wie oben erwähnt, über ein Verfahren, mit dem er sicherstellt, dass seine nachhaltigen Investitionen andere relevante ökologische oder soziale Ziele nicht wesentlich beeinträchtigen.
Der Investmentmanager ist bestrebt, einen CO2-Fußabdruck und eine CO2-Intensität einzuhalten, die mindestens 20% unter dem MSCI World Index liegen.
Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 5% ihrer Einnahmen aus der Produktion von Alkohol, der Gewinnung und Raffination fossiler Brennstoffe, nichtmedizinischen Tierversuchen, Rüstungsgütern, der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen, Pelzen, Glücksspiel, bedenklichen Chemikalien, Gentechnik, Pornografie, intensiver Landwirtschaft, Tabak, Kernkraft sowie der Fleisch- und Milchproduktion erzielen. Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik in Bezug auf umstrittene Waffen an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben. Der Anlageverwalter geht davon aus, dass das Anlageuniversum des Fonds durch das negative Screening um mindestens 20% verkleinert wird.
Der Anlageverwalter kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien, die Ausschlusskriterien, möglicherweise nicht erfüllen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.
Der Fonds greift sowohl auf interne Ressourcen als auch auf externe Research- und Datenanbieter zurück. Zu den internen Ressourcen gehören spezialisierte Nachhaltigkeitsanalysten innerhalb des Investmentteams und das zentrale ESG-Research-Team von Janus Henderson. Der wichtigste externe ESG-Datenlieferant von JHI ist MSCI. Der Investmentmanager nutzt jedoch auch verschiedene andere ESG-Research-Anbieter wie Sustainalytics, ISS und Vigeo EIRIS.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.
Der Anteil der Daten, die für ein Finanzprodukt geschätzt werden, wächst ständig an.
Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.
Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.
Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.
JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.
In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-9-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Die Abteilung Investment Compliance führt ein Ausschlussscreening durch und überwacht dies fortlaufend, gegebenenfalls zusätzlich zu manuellen Kontrollen.
Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.
Aktive Auseinandersetzung mit Unternehmen ist ein wichtiger Bestandteil des Anlageprozesses. Bei den Treffen mit den Unternehmen wird eine breite Palette von Themen behandelt, darunter auch ökologische und soziale Fragen. Der Investmentmanager verfolgt einen aktiven Ansatz, um den Unternehmen unsere Sichtweisen mitzuteilen und Leistungsverbesserungen anzustreben, einschließlich angemessener Standards für die Unternehmensverantwortung.
Der Anlageverwalter sucht den Dialog mit Unternehmen mit unzureichender Offenlegung bezüglich steuerlicher Praktiken. Dieser Dialog erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen der UN PRI in ihrem Report Evaluating and engaging on corporate tax transparency: An investor guide.
Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.
Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Das Komitee setzt sich aus Vertretern des Investment-Portfolio-Managements, der Unternehmensführung, der Buchhaltung, der Rechtsabteilung und der Compliance zusammen. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsausschuss für die Überwachung und Lösung möglicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung zuständig.