Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - Balanced Fund - Janus Henderson Investors - Austria Investor
Für private Anleger in Österreich

Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Balanced Fund

Identifizierungsnummer für juristische Personen: LLLXJE8JYBJFH10BV889

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.

Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Interaktion mit Unternehmen, die in Sachen ESG zurückliegen, um ihre Praktiken und/oder ESG-Ratings zu verbessern.
  • JHI nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittentenratings für (halb-)staatliche hypothekarisch gesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren.

Der Fonds verwendet keinen Referenzindex, um seine Umwelt- oder Sozialmerkmale zu erreichen. Dieser Fonds strebt ein langfristiges Kapitalwachstum an, das mit dem Kapitalerhalt vereinbar ist und durch laufende Erträge ausgeglichen wird, indem er mindestens 35 % bis 70 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch als Unternehmensanteile bekannt) und 30 % bis 65 % seines Nettoinventarwerts in Schuldverschreibungen, Kreditbeteiligungen oder Bargeld.  Ein Bestand an Barvermögen kann sich aus nicht realisierten Gewinnen aus dem Devisenhandel ergeben. Diese werden nur vorübergehend gehalten, bis sie wieder angelegt werden. Mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts sind in US-Unternehmen und US-Emittenten investiert. Der Fonds wird aktiv verwaltet unter Bezugnahme auf einen zusammengesetzten Index (60 % S&P 500® /40 % Bloomberg US Aggregate Bond ("Balanced Index")), der weitgehend repräsentativ für die Unternehmen ist, in die er investieren kann.  Der beauftragte Investmentmanager verfolgt beim Aufbau von Portfolios im Allgemeinen einen „Bottom-up“-Ansatz.  Der Fonds verfolgt eine Anlagestrategie, bei der Unternehmen hauptsächlich aufgrund ihrer eigenen fundamentalen qualitativen und quantitativen Merkmale berücksichtigt werden.  Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, im Laufe der Zeit einen Mehrwert für Aktionäre zu schaffen, bessere Aussichten als ihre Mitbewerber haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine Outperformance erzielen sollten.  Der Zweck eines fundamentalen Investmentansatzes besteht darin, solche Unternehmen zu identifizieren und in sie zu investieren.

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Sich mit Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind. Wenn der Emittent innerhalb von 24 Monaten keine „Pass“-Bewertung erreicht, wird er ausgeschieden und es werden Ausschlusskriterien angewendet, um den Emittenten auszuschließen, es sei denn, der Sub-Investment-Berater entscheidet sich aufgrund beobachteter Verbesserungen, die durch die ESG-Forschung und das Engagement des Sub-Investment-Beraters gemessen wurden, in solche Emittenten zu investieren oder in ihnen investiert zu bleiben. Es sollten Überprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Unternehmensemittenten von Aktien investiert ist, ein ESG-Risikorating von BB oder höher aufweisen (von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Aktien emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wenn sich die Bonität des Emittenten innerhalb von 24 Monaten nicht verbessert, wird er aus dem Portfolio ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Sub-Investment-Berater aufgrund eigener ESG-Forschung und -Engagements Verbesserungen feststellt und sich entscheidet, in diese Emittenten zu investieren oder seine Investitionen in ihnen fortzusetzen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Schuldtiteln von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher hat (nach MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Schuldtitel emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • Nutzung eines proprietären ESG-Rahmenwerks, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um die Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (das niedrigste) einzustufen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, was bedeutet, dass er nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (das niedrigste Rating) investiert, da diese Emittenten als solche eingestuft wurden unzureichendes Management von Nachhaltigkeitsrisiken.  Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Industriesektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.
  • Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie an, (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“), die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind. Der Sub-Anlageberater trifft seine Allokationsentscheidungen auf der Grundlage einer Einschätzung des Gesamtmarktrisikos und seiner fundamentalen Wertpapierbewertungen auf den Aktien- und Rentenmärkten. Der Sub-Anlageberater verfolgt einen dynamischen Ansatz bei der Vermögensallokation in Aktien und Schuldtiteln, um ein optimales Gleichgewicht der Anlagechancen in den verschiedenen Marktumgebungen zu erreichen. Der dynamische Ansatz beinhaltet, dass das Portfoliomanagementteam aktiv an der Positionierung des Fondsportfolios in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren mitwirkt, anstatt eine statische Aufteilung zwischen diesen beiden Anlageklassen vorzunehmen.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt. Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass für jeden Wertpapiertyp eine ESG-Messgröße konsistente Daten und Methoden verwendet werden, damit im Prozess der Portfoliokonstruktion ein korrekter Vergleich möglich ist.  Die ESG-Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Interaktion mit Unternehmen, die in Sachen ESG zurückliegen, um ihre Praktiken und/oder ESG-Ratings zu verbessern.
  • JHI nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittentenratings für (halb-)staatliche hypothekarisch gesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren. Weitere Informationen finden Sie unten.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt ein langfristiges Kapitalwachstum an, das mit dem Kapitalerhalt vereinbar ist und durch laufende Erträge ausgeglichen wird, indem er mindestens 35 % bis 70 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch als Unternehmensanteile bekannt) und 30 % bis 65 % seines Nettoinventarwerts in Schuldverschreibungen, Kreditbeteiligungen oder Bargeld.  Ein Bestand an Bargeld kann sich aus nicht realisierten Gewinnen aus dem Devisenhandel ergeben. Diese werden nur vorübergehend gehalten, bis sie wieder angelegt werden. Mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts sind in US-Unternehmen und US-Emittenten investiert.

Der Fonds wird aktiv verwaltet unter Bezugnahme auf einen zusammengesetzten Index (60 % S&P 500® /40 % Bloomberg US Aggregate Bond ("Balanced Index")), der weitgehend repräsentativ für die Unternehmen ist, in die er investieren kann.

Der beauftragte Investmentmanager verfolgt beim Aufbau von Portfolios im Allgemeinen einen „Bottom-up“-Ansatz.  Der Fonds verfolgt eine Anlagestrategie, bei der Unternehmen hauptsächlich aufgrund ihrer eigenen fundamentalen qualitativen und quantitativen Merkmale berücksichtigt werden.  Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, im Laufe der Zeit einen Mehrwert für Aktionäre zu schaffen, bessere Aussichten als ihre Mitbewerber haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine Outperformance erzielen sollten.  Der Zweck eines fundamentalen Investmentansatzes besteht darin, solche Unternehmen zu identifizieren und in sie zu investieren.

Der Sub-Anlageberater trifft seine Allokationsentscheidungen auf der Grundlage einer Einschätzung des Gesamtmarktrisikos und seiner fundamentalen Wertpapierbewertungen auf den Aktien- und Rentenmärkten.

Der Sub-Anlageberater verfolgt einen dynamischen Ansatz bei der Vermögensallokation in Aktien und Schuldtiteln, um ein optimales Gleichgewicht der Anlagechancen in den verschiedenen Marktumgebungen zu erreichen. Der dynamische Ansatz beinhaltet, dass das Portfoliomanagementteam aktiv an der Positionierung des Fondsportfolios in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren mitwirkt, anstatt eine statische Aufteilung zwischen diesen beiden Anlageklassen vorzunehmen.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Sub-Investmentberater daraufhin geprüft, ob sie Good-Governance-Praktiken anwenden. Der Sub-Anlageberater hat ein eigenes Rahmenwerk entwickelt, das auf internen Analysen und Daten von externen Anbietern basiert, um Wertpapiere anhand bestimmter Indikatoren in Bezug auf die gute Unternehmensführung zu bewerten.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Sub-Investmentberater vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören.

Die Richtlinie finden Sie unter https://www.janushenderson.com/de-de/advisor/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/. Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (PRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken von Unterzeichner vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der PRI-Grundsätze bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Zu den anderen Vermögenswerten, die nicht dazu dienen, die Umwelt- oder Sozialkriterien zu erfüllen, können unter anderem Barmittel oder Barmitteläquivalente, verbriefte Vermögenswerte mit Ausnahme von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren, sowie Instrumente, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zu Anlagezwecken gehalten werden, z. B. vorübergehende Investments in Indexderivaten, gehören.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Engagements bei Unternehmensemittenten mit einem UNGC-Status "nicht bestanden".
  • 80 % der Unternehmensemittenten, von denen Aktien gehalten werden, haben ein Rating von BB oder höher.
  • 80 % der Unternehmensemittenten der im Wertpapierbestand gehaltenen Schuldtitel haben ein Rating von BB oder höher.
  • Engagements bei sich im Bestand befindlichen Unternehmensemittenten, die ein ESG-Rating unter BB haben.
  • Ratings staatlicher Emittenten im gesamten Portfolio auf der Grundlage des eigenen Referenzrahmens.
  • Ratings der Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren im gesamten Portfolio auf der Grundlage des proprietären Regelwerks.
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe Abschnitt G. weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Sich mit Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind. Wenn der Emittent innerhalb von 24 Monaten keine „Pass“-Bewertung erreicht, wird er ausgeschieden und es werden Ausschlusskriterien angewendet, um den Emittenten auszuschließen, es sei denn, der Sub-Investment-Berater entscheidet sich aufgrund beobachteter Verbesserungen, die durch die ESG-Forschung und das Engagement des Sub-Investment-Beraters gemessen wurden, in solche Emittenten zu investieren oder in ihnen investiert zu bleiben.
  • Es sollten Überprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Unternehmensemittenten von Aktien investiert ist, ein ESG-Risikorating von BB oder höher aufweisen (von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Aktien emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wenn sich die Bonität des Emittenten innerhalb von 24 Monaten nicht verbessert, wird er aus dem Portfolio ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Sub-Investment-Berater aufgrund eigener ESG-Forschung und -Engagements Verbesserungen feststellt und sich entscheidet, in diese Emittenten zu investieren oder seine Investitionen in ihnen fortzusetzen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Schuldtiteln von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher hat (nach MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Schuldtitel emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • Nutzung eines proprietären ESG-Rahmenwerks, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um die Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (das niedrigste) einzustufen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, was bedeutet, dass er nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (das niedrigste Rating) investiert, da diese Emittenten als solche eingestuft wurden unzureichendes Management von Nachhaltigkeitsrisiken.  Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Industriesektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wobei der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social, Governance) Research gewählt. Dies trägt dazu bei, dass im Bestreben, einheitliche Daten und Methoden bereitzustellen, für jeden Wertpapiertyp eine ESG-Kennzahl bereitgestellt wird, was einen korrekten Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess ermöglicht.

Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab: –

1. Unternehmensebene,
2. Positionsebene und
3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab. Die Förderung der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter und deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der JHI-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie unternehmensweite Ausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden.

Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.

Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Das Financial Risk-Team überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-relevante Aktivitäten gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-System berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und selbstverständlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der JHI-Verantwortungsbewussten-Anlagepolitik, die im „ESG-Ressourcenarchiv“ unter https://www.janushenderson.com/de-de/advisor/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/ zu finden ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Bereiche Investmentportfoliomanagement, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenz-Benchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

M. wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs)

Zum 21. November 2025 berücksichtigt der Anlageverwalter die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren („PAIs“) für diesen Fonds:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
  Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Umgang mit Emittenten, welche die Bestimmungen nicht einhalten

 

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'