Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Horizon Responsible Resources Fund

Identifizierungsnummer für juristische Personen: 213800SUMWA13II54903

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, die Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) und Investitionen in Unternehmen, die auf die folgenden Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind: Energiewende; nachhaltige Mobilität; nachhaltige Industrie; nachhaltige Agrarwirtschaft; und nachhaltige KI & Technologie. Der Fonds verwendet keinen Referenzindex, um seine Umwelt- oder Sozialmerkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Anlagen an den globalen Aktienmärkten und insbesondere durch ein Engagement im Rohstoffsektor an.

Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters einprogrammiert sind, das kontinuierlich (einen) externe(n) Datenanbieter nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Die verbindlichen Kriterien für das Eingehen eines Engagements in Unternehmen, die auf mindestens eines der oben genannten Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind, werden anhand regelmäßiger Untersuchungen in Form von Aktenprüfungen kontrolliert, um festzustellen, ob ausreichende Research-Arbeiten durchgeführt und dokumentiert wurden, und so sicherzustellen, dass die Emittenten des Fonds einen positiven Beitrag zu den unten genannten Nachhaltigkeitsthemen leisten und diesen korrekt zugeordnet wurden.

Der beauftragte Anlageverwalter verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erzielen. Um beispielsweise den Klimaschutz zu fördern, werden Prüfverfahren angewandt, um Investitionen in bestimmte kohlenstoffintensive Aktivitäten zu vermeiden, und es wird damit gerechnet, dass dies zu einem niedrigeren Kohlenstoffprofil des Fonds führen wird. Ein weiteres Beispiel ist, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.

Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Es werden insbesondere Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Produktion fossiler Brennstoffe erzielen. Ausgeschlossen werden Emittenten, die gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken.

Darüber hinaus wendet der Anlageverwalter Screenings anhand der zum Datum dieses Prospekts in Artikel 12 Ausschlüsse für EU-Paris-konforme Benchmarks der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 definierten Tätigkeiten an. Insbesondere sind Unternehmen ausgeschlossen, die mit Folgendem zu tun haben:

  1. Unternehmen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind;
  2. Unternehmen, die am Anbau und an der Produktion von Tabak beteiligt sind;
  3. Unternehmen, die nach Ansicht von Benchmark-Administratoren gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen;
  4. Unternehmen, die 1% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, dem Bergbau, der Gewinnung, dem Vertrieb oder der Raffination von Stein- und Braunkohle erzielen;
  5. Unternehmen, die 10% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, der Gewinnung, dem Vertrieb oder der Raffination von Erdölkraftstoffen erzielen;
  6. Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, der Gewinnung, Herstellung oder dem Vertrieb gasförmiger Brennstoffe erzielen;
  7. Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Stromerzeugung mit einer THG-Intensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen.

Für die Zwecke von Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck „umstrittene Waffen“ umstrittene Waffen, auf die in internationalen Verträgen und Übereinkommen, den Grundsätzen der Vereinten Nationen und gegebenenfalls den nationalen Rechtsvorschriften Bezug genommen wird.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Die Investmentstrategie des Fonds zielt darauf ab, ein mindestens 80%iges Engagement in Unternehmen zu erreichen, die auf mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind: Energiewende; nachhaltige Mobilität; nachhaltige Industrie; nachhaltige Agrarwirtschaft; und nachhaltige KI & Technologie.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating, wie oben beschrieben, höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.

Der Anlageverwalter hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass im Bestreben, einheitliche Daten bereitzustellen, die Methoden für jeden Wertpapiertyp eine ESG-Kennzahl erhalten, was einen korrekten Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess ermöglicht.

Die Richtlinie „JHI Responsible Investment Policy“ beschreibt den unternehmensweiten Ansatz zur ESG-Integration, zu dem auch die „JHI Responsible Investment Principles“ für langfristigen Anlageerfolg, unsere Ansätze zu Stewardship und Engagement sowie die unternehmensweiten Ausschlusskriterien für investierte Unternehmen gehören.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel. Es wird keine nachhaltigen Investitionen tätigen.

Der Fonds ist gemäß der SFDR als Artikel 8 klassifiziert. Er verfolgt kein nachhaltiges Anlageziel, Er fördert ökologische und/oder soziale Merkmale und investiert in Unternehmen, die gute Governance-Praktiken anwenden, aber keine nachhaltigen Investitionen tätigen.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, die Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsnormen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) und Investitionen in Unternehmen, die auf die folgenden Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind: Energiewende; sanfte Mobilität; nachhaltige Industrie; nachhaltige Agrarwirtschaft und Kohlenstoffreduktion. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Anlagen an den globalen Aktienmärkten und insbesondere durch ein Engagement im Rohstoffsektor an.

Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters einprogrammiert sind, das kontinuierlich (einen) externe(n) Datenanbieter nutzt.

Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Investmentmanager, alle vorgeschlagenen Transaktionen in einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen am Status der Bestände zu erkennen, wenn die Daten Dritter regelmäßig aktualisiert werden.

Die verbindlichen Kriterien für das Eingehen eines Engagements in Unternehmen, die auf mindestens eines der oben genannten Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind, werden anhand regelmäßiger Untersuchungen in Form von Aktenprüfungen kontrolliert, um festzustellen, ob ausreichende Research-Arbeiten durchgeführt und dokumentiert wurden, und so sicherzustellen, dass die Emittenten des Fonds einen positiven Beitrag zu den unten genannten Nachhaltigkeitsthemen leisten und diesen korrekt zugeordnet wurden.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Anlageverwalter daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Der Anlageverwalter hat ein eigenes Rahmenwerk entwickelt, das auf internen Analysen und Daten externer Anbieter basiert, um Wertpapiere anhand spezifischer Indikatoren im Zusammenhang mit guter Unternehmensführung zu bewerten.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Investmentmanager vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Diese Standards können unter anderem Folgendes umfassen: solide Geschäftsführung, Mitarbeiterbindung, Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Unternehnmen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards angepasst werden, sofern der Anlageverwalter dies für angezeigt erachtet.

Die Richtlinie finden Sie unter https://www.janushenderson.com/corporate/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/.

Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der von der UNO unterstützten Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI). Als Unterzeichner werden die guten Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, auch unter Berücksichtigung der PRI bewertet, bevor eine Investition getätigt wird und danach in regelmäßigen Abständen.

E. Investitionsquote

Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen. Zu sonstigen Vermögenswerten, die nicht zur Erzielung ökologischer oder sozialer Merkmale verwendet werden, können Barmittel oder bargeldähnliche Mittel gehören, zusätzlich zu Instrumenten, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, z. B. z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Kohlenstoff – CO2-Fußabdruck, Scope 1 und 2 Dies sind die zuletzt gemeldeten oder geschätzten Treibhausgasemissionen des Unternehmens nach Scope 1 und 2 (falls verfügbar). Scope-1-Emissionen stammen aus Quellen, die dem Unternehmen gehören oder von ihm kontrolliert werden, in der Regel die direkte Verbrennung von Brennstoff in einem Ofen oder Fahrzeug. Scope-2-Emissionen werden durch die Erzeugung von Strom verursacht, den das Unternehmen kauft.
  • Gesamtstatus der UNGC-Konformität
  • % des Portfolios, ausgerichtet an den Nachhaltigkeitsthemen des Fonds, basierend auf einer internen, firmeneigenen Methodik
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe „G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale“ im Folgenden für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Das IM Business Risk-Team stellt bei Bedarf sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Das Financial Risk-Team überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Der Bereich Investment Compliance implementiert Ausschlusskriterien und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit erforderlich, manuelle Kontrollen durchgeführt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der beauftragte Anlageverwalter verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erzielen. Um beispielsweise den Klimaschutz zu fördern, werden Prüfverfahren angewandt, um Investitionen in bestimmte kohlenstoffintensive Aktivitäten zu vermeiden, und es wird damit gerechnet, dass dies zu einem niedrigeren Kohlenstoffprofil des Fonds führen wird. Ein weiteres Beispiel ist, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.

Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Es werden insbesondere Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Produktion fossiler Brennstoffe erzielen. Ausgeschlossen werden Emittenten, die gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken.

Darüber hinaus wendet der Anlageverwalter Screenings in Bezug auf die Aktivitäten an, die zum Datum des Prospekts in Artikel 12 Ausschlüsse für Paris-aligned EU-Benchmarks der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 definiert sind. Insbesondere sind Unternehmen ausgeschlossen, die mit Folgendem zu tun haben:

  1. Unternehmen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind;
  2. Unternehmen, die am Anbau und an der Produktion von Tabak beteiligt sind;
  3. Unternehmen, die nach Ansicht von Benchmark-Administratoren gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen;
  4. Unternehmen, die 1% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, dem Bergbau, der Gewinnung, dem Vertrieb oder der Raffination von Stein- und Braunkohle erzielen;
  5. Unternehmen, die 10% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, der Gewinnung, dem Vertrieb oder der Raffination von Erdölkraftstoffen erzielen;
  6. Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, der Gewinnung, Herstellung oder dem Vertrieb gasförmiger Brennstoffe erzielen;
  7. Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Stromerzeugung mit einer THG-Intensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen.

Für die Zwecke von Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck „umstrittene Waffen“ umstrittene Waffen, auf die in internationalen Verträgen und Übereinkommen, den Grundsätzen der Vereinten Nationen und gegebenenfalls den nationalen Rechtsvorschriften Bezug genommen wird.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Die Investmentstrategie des Fonds zielt darauf ab, ein mindestens 80%iges Engagement in Unternehmen zu erreichen, die auf mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind: Energiewende; nachhaltige Mobilität; nachhaltige Industrie; nachhaltige Agrarwirtschaft; und nachhaltige KI & Technologie.

Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Anlageverwalter hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass im Bestreben, einheitliche Daten bereitzustellen, die Methoden für jeden Wertpapiertyp eine ESG-Kennzahl erhalten, was einen korrekten Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess ermöglicht.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt. Dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  • Unternehmensebene,
  • Positionsebene, und
  • Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

 I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die Förderung der sozialen und ökologischen Merkmale ist nicht vollständig von Daten Dritter oder deren methodischen Einschränkungen abhängig und basiert in der Regel auch auf eigenen Untersuchungen und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen, in die investiert wird, sofern relevante Datenlücken bestehen.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

 J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der JHI-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie unternehmensweite Ausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.

Das IM Business Risk-Team stellt bei Bedarf sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Das Financial Risk-Team überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und selbstverständlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Im Allgemeinen bevorzugt Janus Henderson in Sektoren, in denen wir finanziell wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert haben, einen Engagement-fokussierten Ansatz gegenüber einer Ausschluss- oder Veräußerungspolitik auf Unternehmensebene. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Ansatz am besten geeignet ist, um die risikobereinigten Renditen für unsere Kunden zu maximieren und positive Veränderungen bei unseren Portfoliounternehmen voranzutreiben. Weitere Einzelheiten zu unserer Engagement-Richtlinie finden Sie in der 'Responsible Investment Policy' (Verantwortliche Anlagepolitik), die unter der "ESG Resource Library" unter https://www.janushenderson.com/corporate/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/ veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bereiche Asset Services, Compliance, Operations Risk, Responsible Investment and Governance sowie Aktienportfoliomanagement zusammen. Der interne Rechtsberater fungiert als Berater des Ausschusses und ist ein nicht stimmberechtigtes Mitglied. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsvertretungsausschuss für die Überwachung und Lösung möglicher Interessenkonflikte in Bezug auf die Stimmrechtsvertretung zuständig.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wichtigste negative Auswirkungen (PAIs)

Zum Datum des Prospekts berücksichtigt der Anlageverwalter die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren dieses Fonds:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
  CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
  Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien
  Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'