Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Pan European Small and Mid-Cap Fund

Identifizierungsnummer für juristische Personen: 213800R7Z49EGZAA3508

A. Zusammenfassung
The Fund is categorised as one which meets the disclosure provisions set out in Article 8 of SFDR as a product which promotes environmental and/or social characteristics and invests in companies with good governance practices. Whilst the Fund does not have as its objective a sustainable investment, it will have a minimum proportion of 10% of sustainable investments with a social objective and an environmental objective in economic activities that do not qualify as environmentally sustainable under the EU Taxonomy.

Der Fonds fördert den Klimaschutz, vermeidet Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität, die basierend auf der eigenen Methodik des Anlageverwalters keine glaubwürdige Übergangsstrategie haben oder die alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug auf Engagement oder ESG-Rating nicht erfüllen, und unterstützt die UNGC-Prinzipien (die unter anderem Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds ist zudem bestrebt, Anlagen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden könnten. Hierzu gelten verbindliche Ausschlusskriterien.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt eine Kombination aus Kapital- und Einkommenserträgen durch Investments in paneuropäische Aktienmärkte für kleinere Unternehmen an.

Der beauftragte Anlageverwalter verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erzielen. Um beispielsweise den Klimaschutz zu fördern, werden Prüfverfahren angewandt, um Investitionen in bestimmte kohlenstoffintensive Aktivitäten zu vermeiden, und es wird damit gerechnet, dass dies zu einem niedrigeren Kohlenstoffprofil des Fonds führen wird. Ein weiteres Beispiel ist, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.

The Investment Manager applies screens to exclude direct investment in issuers based on their involvement in certain activities. Specifically, issuers are excluded if they derive more than 5% of their revenue from oil sands extraction, arctic oil and gas, thermal coal extraction, tobacco, or thermal coal-based power generation. Issuers are also excluded if they are deemed to have failed to comply with the UNGC Principles (which cover matters including human rights, labour, corruption, and environmental pollution).

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Anlageverwalter kann in Emittenten mit einer hohen Kohlenstoffintensität1 (mit Ausnahme der oben beschriebenen ausgeschlossenen Emittenten) investieren, wenn er feststellt, dass diese Emittenten, gemäß seiner unten beschriebenen eigenen Methodik oder den alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug Engagement und ESG-Rating, eine glaubwürdige Umstellungsstrategie verfolgen.

In Übereinstimmung mit der eigenen Bewertungsmethode des Investmentmanagers wird ein Unternehmen nur dann als Unternehmen mit einer glaubwürdigen Übergangsstrategie eingestuft, wenn es mindestens eine der folgenden Qualifikationen aufweist:

  • Vorhandensein eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels oder einer geprüften Verpflichtung zur Annahme eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels (zugelassen oder geprüft von SBT – https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig); oder
  • einen Climate Score von B oder höher (Score von CDP – https://www.cdp.net/en , oder gleichwertig ); oder
  • 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungsmethoden des Anlageverwalters.

Wenn ein Unternehmen derzeit keine glaubwürdige Übergangsstrategie verfolgt, kann der Anlageverwalter dennoch in dieses investieren, wenn:

  1. er der Ansicht ist, dass das Unternehmen durch sein Engagement bei dem Unternehmen ein wissenschaftlich fundiertes Emissionsziel oder ein CO2-Reduktionsziel* verfolgen wird; oder
  2. es ein überlegenes ESG-Risikomanagement zeigt, indem es ein ESG-Rating von AA oder höher erreicht (Rating von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).

*Erreicht das Unternehmen nicht innerhalb von 24 Monaten das Rating „Bestanden“, wird er veräußert, und es werden Kontrollen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.

Zur Bewertung der Stichhaltigkeit der Übergangsstrategie können auch zusätzliche Kriterien herangezogen werden.

Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.

JHI has chosen MSCI as its primary data source for ESG (Environmental, Social and Governance) research.
Where coverage gaps are identified, specialist ESG Data vendors or inhouse research may be used to complement the ESG research. This helps ensure that, in an effort to provide consistent data, methodologies are given an ESG measure per security type, hence enabling them to be compared correctly in the portfolio construction process

The JHI Responsible Investment Policy sets out the firmwide approach to ESG Integration, including JHI’s Responsible Investment Principles for long-term investment success, our approaches to Stewardship and Engagement and Firmwide Exclusions applied to investee companies.

1 Hohe Kohlenstoffintensität bezieht sich auf die 10% der Aktiengesellschaften mit den höchsten Emissionen in Westeuropa (einschließlich UK) mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 11 Mrd. EUR und einer Untergrenze von 1 Mrd. EUR

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

The Fund is categorised as one which meets the disclosure provisions set out in Article 8 of SFDR as a product which promotes environmental and/or social characteristics and invests in companies with good governance practices., Whilst the Fund does not have as its objective a sustainable investment, it will have a minimum proportion of 10% of sustainable investments with a social objective and an environmental objective in economic activities that do not qualify as environmentally sustainable under the EU Taxonomy.

Der Anlageverwalter verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede nachhaltige Investition alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:

  1. it positively contributes to an environmental or social objective.
  2. sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
  3. sie folgt guten Governance-Praktiken.

This Fund invests a minimum of 10% of its net asset value in sustainable investments in pursuit of its investment objective. All sustainable investments will be assessed by the Investment Manager to comply with its sustainable investment methodology. The sustainable investments held by the Fund may contribute to addressing a range of environmental and/or social issues. An investment will be determined to make a positive contribution to an environmental or social objective where:

  1. seine Geschäftstätigkeit, definiert als mindestens 20 % des Umsatzes, trägt positiv zu ökologischen und/oder sozialen Zielen bei, zu denen unter anderem alternative Energien, Energieeffizienz, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Ernährung, Sanitäranlagen und Bildung gehören können; oder
  2. Unsere Geschäftspraktiken umfassen CO2-Emissionsziele, die von der Science-Based Targets Initiative (SBTi) genehmigt wurden.

Nachhaltige Investitionen erfüllen die Anforderungen an die Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigungen, wie sie in den geltenden Gesetzen und Vorschriften definiert sind. Investitionen, die als wesentlich beeinträchtigend angesehen werden, gelten nicht als nachhaltige Investitionen. Der Anlageverwalter identifiziert Investitionen, die sich negativ auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken und erheblichen wesentliche Beeinträchtigungen darstellen, indem er Daten und/oder Analysen Dritter verwendet, einschließlich der MSCI ESG Controversies-Methodik.

Der Anlageverwalter verwendet Daten Dritter und/oder eigene Analysen, einschließlich der MSCI ESG Controversies-Methodik, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu bewerten, wie in Tabelle 1 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in der jeweils gültigen Fassung dargelegt. Investitionen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie Nachhaltigkeitsfaktoren negativ beeinflusst haben und wesentlich beeinträchtigend sind, gelten nicht als nachhaltige Investitionen.

Die MSCI ESG Controversies-Methodik orientiert sich an bestimmten wichtigsten nachteiligen Indikatoren, um spezifische Ausschlüsse zu schaffen. Die wichtigsten nachteiligen Indikatoren geben zwar keine spezifischen Schwellenwerte für die Beeinträchtigung vor, können aber zur Ermittlung der potenziell größten Beeinträchtigung herangezogen werden. Dieser Rahmen wird fortlaufend überprüft, insbesondere wenn sich die Verfügbarkeit und Qualität der Daten weiterentwickelt.

Der Anlageverwalter verwendet Daten Dritter und/oder eigene Analysen, einschließlich der MSCI ESG Controversies-Methodik, um die Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu bewerten. Investitionen, die gegen diese Grundsätze verstoßen, gelten nicht als nachhaltige Investitionen. Dieser Rahmen wird fortlaufend überprüft, insbesondere wenn sich die Verfügbarkeit und Qualität der Daten weiterentwickelt.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert den Klimaschutz, vermeidet Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität, die basierend auf der eigenen Methodik des Anlageverwalters keine glaubwürdige Übergangsstrategie haben oder die alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug auf Engagement oder ESG-Rating nicht erfüllen, und unterstützt die UNGC-Prinzipien (die unter anderem Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds ist zudem bestrebt, Anlagen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden könnten. Hierzu gelten verbindliche Ausschlusskriterien.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Investitionen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt eine Kombination aus Kapital- und Einkommenserträgen durch Investments in paneuropäische Aktienmärkte für kleinere Unternehmen an.

Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters einprogrammiert sind, das kontinuierlich einen externen Datenanbieter nutzt.

Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Investmentmanager, alle vorgeschlagenen Transaktionen in einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen am Status der Bestände zu erkennen, wenn die Daten Dritter regelmäßig aktualisiert werden.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Anlageverwalter daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Der Anlageverwalter hat ein eigenes Rahmenwerk entwickelt, das auf internen Analysen und Daten externer Anbieter basiert, um Wertpapiere anhand spezifischer Indikatoren im Zusammenhang mit guter Unternehmensführung zu bewerten.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, auf deren Grundlage der Anlageverwalter die Portfoliounternehmen vor der Tätigung einer Anlage und fortlaufend bewertet und überwacht. Diese Standards können unter anderem Folgendes umfassen: solide Geschäftsführung, Mitarbeiterbindung, Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften.

The Policy can be found at www.janushenderson.com/corporate/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources.

In addition, the Investment Manager is a signatory to the UN-supported Principles for Responsible Investment (UNPRI). As a signatory, the good governance practices of investee companies are also assessed by having regard to the PRI prior to making an investment and periodically thereafter.

E. Investitionsquote

Mindestens 75% der Anlagen des Finanzprodukts werden dazu verwendet, die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen.

Zu den anderen Vermögenswerten, die nicht dazu dienen, die Umwelt- oder Sozialkriterien zu erfüllen, können unter anderem Barmittel oder Barmitteläquivalente, sowie Instrumente, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten.

Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Investitionen.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2 - dies stellt die zuletzt gemeldeten oder geschätzten Scope 1 + Scope 2 Treibhausgasemissionen des Unternehmens dar, normalisiert auf den Umsatz, was einen Vergleich zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe ermöglicht.
  • Gesamtstatus der UNGC-Konformität
  • % Emittenten innerhalb des Portfolios, die gemäß der eigenen Methodik des Anlageverwalters eine glaubwürdige Übergangsstrategie aufweisen oder die alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug auf Engagement oder ESG-Rating erfüllen.
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe Abschnitt G. weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

The IM Business Risk team provide ongoing assurance where required, that we can evidence investment products are being managed in line with documented sustainability commitments where automated controls and/or 3rd party data are not available. Financial Risk review and challenge investment management in light of ESG-related risks, alongside traditional market risk metrics, and embed sustainability risk into the risk profiles. Investment Compliance implement exclusionary screening and monitor this on an ongoing basis in addition to elements of manual oversight where relevant.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der beauftragte Anlageverwalter verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erzielen. Um beispielsweise den Klimaschutz zu fördern, werden Prüfverfahren angewandt, um Investitionen in bestimmte kohlenstoffintensive Aktivitäten zu vermeiden, und es wird damit gerechnet, dass dies zu einem niedrigeren Kohlenstoffprofil des Fonds führen wird. Ein weiteres Beispiel ist, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.

The Investment Manager applies screens to exclude direct investment in issuers based on their involvement in certain activities. Specifically, issuers are excluded if they derive more than 5% of their revenue from oil sands extraction, arctic oil and gas, thermal coal extraction, tobacco, or thermal coal-based power generation. Issuers are also excluded if they are deemed to have failed to comply with the UNGC Principles (which cover matters including human rights, labour, corruption, and environmental pollution.

Further, the Fund holds a minimum of 10% of its net asset value in sustainable investments, as outlined in more detail in the section “B. No Sustainable Investment Objective” above.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „ JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

The Investment Manager may invest in issuers with a high carbon intensity1 (other than those excluded as described above) if it determines that such issuers have a credible transition strategy, based on its proprietary methodology described below or the Investment Manager’s alternative criteria on engagement or ESG Rating. In accordance with the Investment Manager’s proprietary methodology, a company will only be considered as having a credible transition strategy if it has at least one of the following:

  • Vorhandensein eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels oder einer geprüften Verpflichtung zur Annahme eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels (zugelassen oder geprüft von SBT – https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig); oder
  • einen Climate Score von B oder höher (Score von CDP – https://www.cdp.net/en , oder gleichwertig ); oder
  • 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungsmethoden des Anlageverwalters.

Wenn ein Unternehmen derzeit keine glaubwürdige Übergangsstrategie verfolgt, kann der Anlageverwalter dennoch in dieses investieren, wenn:

  1. er der Ansicht ist, dass das Unternehmen durch sein Engagement bei dem Unternehmen ein wissenschaftlich fundiertes Emissionsziel oder ein CO2-Reduktionsziel* verfolgen wird; oder
  2. es ein überlegenes ESG-Risikomanagement zeigt, indem es ein ESG-Rating von AA oder höher erreicht (Rating von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).

*Erreicht das Unternehmen nicht innerhalb von 24 Monaten das Rating „Bestanden“, wird er veräußert, und es werden Kontrollen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.

Zur Bewertung der Stichhaltigkeit der Übergangsstrategie können auch zusätzliche Kriterien herangezogen werden.

Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau erachten, wenn z. B. die Research-Daten des Drittanbieters aus der Vergangenheit stammen, vage sind, auf veralteten Quellen beruhen oder dem Investmentmanager andere Informationen vorliegen, die ihn an der Richtigkeit des Research zweifeln lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein dritter Datenanbieter keine Research-Daten zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Tätigkeit zur Verfügung stellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er sich durch sein eigenes Research davon überzeugt hat, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Tätigkeit mitwirkt.

1 Hohe Kohlenstoffintensität bezieht sich auf die 10% der Aktiengesellschaften mit den höchsten Emissionen in Westeuropa (einschließlich UK) mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 11 Mrd. EUR und einer Untergrenze von 1 Mrd. EUR

H. Datenquellen und -verarbeitung

The Investment Manager has chosen MSCI as its primary data source for ESG (Environmental, Social and Governance) research.

Where coverage gaps are identified, specialist ESG Data vendors or inhouse research may be used to complement the ESG research. This helps ensure that in an effort to provide consistent data, methodologies are given an ESG measure per security type, hence enabling them to be compared correctly in the portfolio construction process.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die Förderung der sozialen und ökologischen Merkmale ist nicht vollständig von Daten Dritter oder deren methodischen Einschränkungen abhängig und basiert in der Regel auch auf eigenen Untersuchungen und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen, in die investiert wird, sofern relevante Datenlücken bestehen.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der JHI-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie unternehmensweite Ausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen.

The IM Business Risk tea m provide ongoing assurance, where required, that we can evidence investment products are being managed in line with documented sustainability commitments where automated controls and/or 3rd party data are not available. Financial Risk review and challenge investment management in light of ESG-related risks, alongside traditional market risk metrics, and embed sustainability risk into the risk profiles. Investment Compliance ensure that ESG-related activities are managed in line with regulatory requirements and expectations and considered within our compliance framework.

K. Engagement-Richtlinien

In addition to the binding elements of the investment strategy described above, stewardship forms an integral and natural part of Janus Henderson’s long-term, active approach to investment management. In general, Janus Henderson prefers an engagement-focused approach to a firm-level exclusion or divestment policy, in sectors where we have identified financially material sustainability risks. We believe this approach is best to seek to maximise risk-adjusted returns for our clients and for driving positive change at our portfolio companies. Further details on our Engagement Policy can be found in the ‘Responsible Investment Policy’ published under the 'ESG Resource Library’ at www.janushenderson.com/corporate/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson has a Proxy Voting Committee, which is responsible for establishing positions on major voting issues and creating guidelines overseeing the voting process. The Committee is comprised of representatives from Asset Servicing, Compliance, Operational Risk, Responsible Investment and Governance, and equity portfolio management. Internal legal counsel serves as a consultant to the Committee and is a non-voting member. Additionally, the Proxy Voting Committee is responsible for monitoring and resolving conflicts of interest with respect to proxy voting.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wichtigste negative Auswirkungen (PAIs)

As at 20 March 2026, the Investment Manager considers the following principal adverse impacts (PAIs) on sustainability factors for this Fund:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
Engagement in Unternehmen mit Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Verstöße gegen UNGC- und OECD-Prinzipien Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien

 

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