Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Pan European Absolute Return Fund - Janus Henderson Investors
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Pan European Absolute Return Fund

Janus Henderson Horizon Fund – Pan European Absolute Return Fund

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.

A. Zusammenfassung

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

Der Fonds fördert die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC), die sich u. a. auf die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlergehen schaden können, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien für Long-Positionen implementiert, wobei laufend ein externer Datenanbieter hinzugezogen wird.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).

Mindestens 10 % des eingesetzten Kapitals des Finanzprodukts werden zur Erfüllung der durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Der Gesamtstatus der UNGC-Konformität des Portfolios von Long-Positionen
  • ESG-Ausschlusskriterien, die auf das Core-Long-Book angewendet werden – siehe „G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale?“ weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Die vom Investmentmanager getätigten Anlagen umfassen sowohl Long- als auch Short-Positionen. Der Anlageverwalter wendet bei seinen Long-Positionen ein Screening an, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen.

Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik in Bezug auf umstrittene Waffen an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.

Im Rahmen der Anlagestrategie, welche auf die im Fonds gehaltenen Long-Positionen angewandt wird, schließt der Anlageverwalter auch die untersten 10 % der Emittenten auf der Grundlage von Bewertungskriterien Dritter hinsichtlich des ESG-Risikos aus. 

Der Fonds hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden.

Bei den zugeordneten Positionen kann es sich um geschätzte oder gemeldete Werte handeln, die von dem externen Datenanbieter stammen. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.

Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC), die sich u. a. auf die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlergehen schaden können, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt, durch Investitionen in die europäischen Aktienmärkte, und unabhängig von den Marktbedingungen, eine positive (absolute) Rendite an. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Prospekts dargelegt) lesen.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien für Long-Positionen implementiert, wobei laufend ein externer Datenanbieter hinzugezogen wird.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Investmentmanager vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören. Der Investmentmanager misst der Bewertung der Unternehmenskultur, der Wertvorstellungen, der Geschäftsstrategie, der Zusammensetzung und Diversität des Verwaltungsrats, der Steuertransparenz, der Rechnungsprüfung, der Kontrollen und der Vergütung besondere Bedeutung bei. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Organisationen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards gegebenenfalls nach Ermessen des Investmentmanagers angepasst werden.

Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagepolitik" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.

Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 10 % des eingesetzten Kapitals des Finanzprodukts werden verwendet, um die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen. Im Allgemeinen liegt die erwartete Spanne zwischen 10 und 50 % des eingesetzten Kapitals, da die Allokation der Long-Anlagen, die nachhaltige Merkmale fördern, in den verschiedenen Wirtschafts- und Börsenzyklen variieren wird. Zu den sonstigen Vermögenswerten können Barmittel oder Barmitteläquivalente, Instrumente, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, z. B. vorübergehende Bestände von Indexderivaten, oder Short-Positionen in Aktien gehören. Für diese Anlagen gelten keine ökologischen oder sozialen Mindeststandards.

Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen und/oder sozialen Eigenschaften zu erfüllen, sind Direktinvestitionen und indirekte Investitionen, typischerweise 80% direkte und 20% indirekte Investitionen. Die Gewichtung der indirekten Investitionen kann zeitweise 100% erreichen.

Die angegebenen Zahlen basieren auf dem Fondsengagement.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Der Gesamtstatus der UNGC-Konformität des Portfolios von Long-Positionen
  • ESG-Ausschlusskriterien, die auf das Core-Long-Book angewendet werden – siehe „G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale?“ weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Das Financial Risk überprüft das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-relevante Risiken sowie die klassischen Marktrisikokennzahlen und bezieht das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile ein.

Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Die vom Investmentmanager getätigten Anlagen umfassen sowohl Long- als auch Short-Positionen. Der Anlageverwalter wendet bei seinen Long-Positionen ein Screening an, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus dem Abbau von Kraftwerkskohle, der Gewinnung von gas- bzw. ölhaltigem Schiefergestein, von Ölsand oder arktischen Öl- und Gasbohrungen oder -explorationen erzielen. Emittenten werden auch ausgeschlossen, wenn angenommen wird, dass sie gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik in Bezug auf umstrittene Waffen an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.

Im Rahmen der Anlagestrategie, welche auf die im Fonds gehaltenen Long-Positionen angewandt wird, schließt der Anlageverwalter auch die untersten 10 % der Emittenten auf der Grundlage von Bewertungskriterien Dritter hinsichtlich des ESG-Risikos aus. 

Darüber hinaus führt der Investmentmanager bei mindestens 90 % der Long-Positionen eine Überprüfung aus ESG-Perspektive (d. h. eine "extra-finanzielle Analyse") durch.

Der Investmentmanager kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Ausschlusskriterien nicht zu erfüllen scheinen, wenn der Investmentmanager auf der Grundlage seiner eigenen Research-Ergebnisse der Ansicht ist, dass die zur Anwendung der Ausschlusskriterien verwendeten Daten unzureichend oder ungenau sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden. Nach der Aufnahme der Daten und der Überprüfung der Datenqualität werden die Rohdaten der internen Taxonomiestruktur von JHI zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle ESG-Daten aus dem Data Warehouse in allen nachgelagerten JHI-Anwendungen, die die verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses unterstützen, konsistent zur Verfügung stehen.

Der Anteil der Daten für ein Finanzprodukt, der geschätzt wird, entwickelt sich ständig weiter. In Anbetracht des hohen Datenerfassungsniveaus im europäischen Unternehmenssektor ist der Anteil der geschätzten Daten für diese Produktkategorie eher gering.

Bei den zugeordneten Positionen kann es sich um geschätzte oder gemeldete Werte handeln, die von dem externen Datenanbieter stammen. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

J. Due-Diligence-Prüfung

Wir im obigen Abschnitt ‚Methodik für ökologische oder soziale Merkmale‘ dargelegt, umfassen die vom Investmentmanager getätigten Anlagen sowohl Long- als auch Short-Positionen. Der Anlageverwalter wendet bei seinen Long-Positionen ein Screening an, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus dem Abbau von Kraftwerkskohle, der Gewinnung von gas- bzw. ölhaltigem Schiefergestein, von Ölsand oder arktischen Öl- und Gasbohrungen oder -explorationen erzielen. Emittenten werden auch ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben, (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik in Bezug auf umstrittene Waffen an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.

Im Rahmen der Anlagestrategie, welche auf die im Fonds gehaltenen Long-Positionen angewandt wird, schließt der Anlageverwalter auch die untersten 10 % der Emittenten auf der Grundlage von Bewertungskriterien Dritter hinsichtlich des ESG-Risikos aus. 

Darüber hinaus führt der Investmentmanager bei mindestens 90 % der Long-Positionen eine Überprüfung aus ESG-Perspektive (d. h. eine "extra-finanzielle Analyse") durch.

Der Investmentmanager kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Ausschlusskriterien nicht zu erfüllen scheinen, wenn der Investmentmanager auf der Grundlage seiner eigenen Research-Ergebnisse der Ansicht ist, dass die zur Anwendung der Ausschlusskriterien verwendeten Daten unzureichend oder ungenau sind.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Das Financial Risk überprüft das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-relevante Risiken sowie die klassischen Marktrisikokennzahlen und bezieht das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile ein.

Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Abgesehen von der Erwartung, dass die Investmentteams je nach den individuellen Umständen ESG-Erwägungen in das Engagement bei Emittenten einbeziehen, werden die Investmentteams auch aufgefordert, sich proaktiv für zentrale Nachhaltigkeitsthemen einzusetzen (wie in der ESG-Anlagepolitik beschrieben).

Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Das Komitee setzt sich aus Vertretern des Investment-Portfolio-Managements, der Unternehmensführung, der Buchhaltung, der Rechtsabteilung und der Compliance zusammen. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsausschuss für die Überwachung und Lösung möglicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung zuständig.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Es wurde kein Index als Referenzbenchmark festgelegt, um die ökologischen oder sozialen Merkmale zu gewährleisten, welche dieses nach Artikel 8 klassifizierte Finanzprodukt fördert.

Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

PAIs werden für dieses Produkt nicht berücksichtigt.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'

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