Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson EUR Short Duration Income Active Core UCITS ETF

SFDR-Klassifizierung: Artikel 8

A. Zusammenfassung

Kein nachhaltiges Anlageziel Dieses Finanzprodukt wird als das Finanzprodukt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt. Sie fördert ökologische und/oder soziale Merkmale und verfolgt kein nachhaltiges Anlageziel.
Ökologische oder soziale („E/S“) Merkmale des Finanzprodukts Der Teilfonds fördert die folgenden Merkmale:
  • Unterstützung der Prinzipien des UN Global Compact (die sich auf Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen)
  • Gesundheit und Wohlergehen der Menschen
  • Klimaschutz
Investitionsstrategie Der Teilfonds ist bestrebt, über verschiedene Marktzyklen hinweg einen stetigen Ertragsstrom und Kapitalerhalt zu erzielen, indem er in ein aktiv verwaltetes Portfolio investiert, das in erster Linie aus kurzlaufenden Anleihen besteht. Der Anlageverwalter verwendet Ausschlusskriterien, um die E/S-Merkmale zu implementieren. Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden ebenfalls vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen bewertet.
Investitionsquote Mindestanteil von Anlagen, die auf E/S-Merkmale ausgerichtet sind 70%
Mindestanteil nachhaltiger Anlagen 0%
Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie übereinstimmt 0%
Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, das an der EU-Taxonomie ausgerichtet ist 0%
Mindestanteil nachhaltiger Anlagen mit einem sozialen Ziel 0%
Überwachung von E/S-Eigenschaften Die E/S-Merkmale werden sowohl vor dem Handel als auch laufend überwacht. Ausschlusskriterien sind im Auftragsverwaltungssystem des Anlageverwalters einprogrammiert.
Methoden Der Teilfonds verwendet Ausschlusskriterien, um die E/S-Merkmale umzusetzen.
Datenquellen und -verarbeitung Der Anlageverwalter verwendet ESG-Daten aus einer Vielzahl von Quellen Dritter, darunter, aber nicht beschränkt auf MSCI ESG. Der Anlageverwalter erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern. Die Daten unterliegen Qualitätsprüfungen und der internen Datenstruktur des Anlageverwalters zugeordnet, bevor sie den Anlageteams zur Verfügung gestellt werden.
Grenzen der Methoden und Daten Der Anlageverwalter erkennt an, dass die von ESG-Datenanbietern bereitgestellten Daten Einschränkungen unterliegen können. Wenn Daten Dritter zur Anwendung von ESG-Ausschlusskriterien verwendet werden, darf der Anlageverwalter nur in Unternehmen investieren, die von den Screenings ausgeschlossen würden, wenn er auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch sein ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die Dritten die Daten der einzelnen Parteien unzureichend oder ungenau sind.
Due-Diligence-Prüfung Der Anlageverwalter führt Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Anlageentscheidungen trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen. Darüber hinaus führen die Teams für Front Office Controls & Governance, Financial Risk und Investment Compliance des Anlageverwalters eine kontinuierliche Überprüfung und Aufsicht durch.
Engagement-Richtlinien Der Anlageverwalter wendet die unternehmensweiten Stewardship & Engagement- und Proxy Voting-Richtlinien von Janus Henderson an, wie in Abschnitt K beschrieben.
Spezifische Referenzbenchmark Es wurde kein Index als Referenzbenchmark in Bezug auf das Erreichen seiner E/S-Merkmale durch den Teilfonds festgelegt.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating, wie oben beschrieben, höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale („E/S“) Merkmale des Finanzprodukts

Der Teilfonds fördert eine Reihe von E/S-Merkmalen durch (i) verbindliche Elemente seines Aktienauswahlprozesses, einschließlich Ausschlusskriterien. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die spezifischen Merkmale und wie sie im Rahmen der Anlagestrategie umgesetzt werden.

Eigenschaften Umsetzung
(i) Unterstützung der Prinzipien des UN Global Compact (die sich auf Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen) Ausschlusskriterien:Der Teilfonds investiert nicht in Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen.
(ii) Förderung der menschlichen Gesundheit und des Wohlergehens Vermeidung von Emittenten, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlergehen schaden könnten Ausschlusskriterien: Der Teilfonds schließt Emittenten aus, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen schaden könnten:
Tabak >=10% des Umsatzes
Erwachsenenunterhaltung >=10% des Umsatzes
Gewinnung von Kraftwerkskohle >=10% des Umsatzes
Arktische Öl- und Gasbohrungen und -exploration >=10% des Umsatzes
Umstrittene Waffen Die firmenweite Ausschlussrichtlinie des Anlageverwalters verlangt derzeit den Ausschluss von Unternehmen, die an der aktuellen Herstellung umstrittener Waffen beteiligt sind oder eine Minderheitsbeteiligung von 20 % oder mehr an einem Hersteller umstrittener Waffen haben, nämlich:
  • Streumunition
  • Antipersonenminen
  • Chemische Waffen
  • Biologische Waffen

Die Klassifizierung der Emittenten basiert hauptsächlich auf Aktivitätsidentifikationsfeldern, die von den externen ESG-Datenanbietern des Anlageverwalters bereitgestellt werden. Diese Klassifizierung unterliegt einer Außerkraftsetzung durch das Investment Research in Fällen, in denen ausreichende Nachweise dafür vorliegen, dass das Datenfeld Dritter nicht korrekt oder angemessen ist. In jedem Szenario, in dem festgestellt wird, dass eine Portfolioposition diese Ausschlusskriterien aus irgendeinem Grund nicht erfüllt (Altbeteiligung, Übergangsbeteiligung usw.), wird dem beauftragten Investmentmanager eine Frist von 90 Tagen eingeräumt, um die Klassifizierung des Emittenten zu überprüfen oder gegebenenfalls anzufechten. Nach diesem Zeitraum ist für den Fall, dass eine Außerkraftsetzung basierend auf Investment-Research nicht gewährt wird, unter normalen Markt-Trading-Umständen eine sofortige Veräußerung erforderlich.

(iii) Förderung der Eindämmung des Klimawandels Ausschlusskriterien: Der Teilfonds schließt Emittenten aus, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, die möglicherweise nicht mit der Eindämmung des Klimawandels vereinbar sind. Minimieren Sie das Engagement bei Emittenten mit hohen ESG-Risikoratings
Weitere Aktivitäten, die in der unternehmensweiten Ausschlussrichtlinie des Anlageverwalters aufgeführt sind Der Teilfonds wendet die firmenweite Ausschlusspolitik des Anlageverwalters an (die derzeit den oben beschriebenen umstrittenen Waffenausschluss umfasst). Diese Richtlinie gilt für alle Anlageentscheidungen des Anlageverwalters und kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die Richtlinie finden Sie hier.
Ausschlusskriterien: Der Teilfonds schließt Emittenten aus, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, die möglicherweise nicht mit der Eindämmung des Klimawandels vereinbar sind.
Der Teilfonds ist bestrebt, seine Exposures gegenüber Emittenten mit den schlechtesten ESG-Risiko-Ratings zu minimieren, indem er das eigene ESG-Rahmenwerk des Anlageverwalters anwendet:
  1. das mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Der Teilfonds wird nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren. Weitere Informationen finden Sie unten;
  2. zur Erstellung von Unternehmensratings für Emittenten von Unternehmensanleihen. Der Teilfonds wird nur in Emittenten von Unternehmensanleihen investieren, die zu den 5 besten von 6 erstellten Ratings gehören. Weitere Informationen finden Sie unten; und
  3. zur Erstellung von Emittentenratings für (halb-)staatliche hypothekarisch gesicherte Wertpapiere. Der Teilfonds wird nur in Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren investieren, die zu den 5 besten von 6 erstellten Ratings gehören. Weitere Informationen finden Sie unten.

 

D. Investitionsstrategie

Der Teilfonds ist bestrebt, über verschiedene Marktzyklen hinweg einen stetigen Ertragsstrom und Kapitalerhalt zu erzielen, indem er in ein aktiv verwaltetes Portfolio investiert, das in erster Linie aus Anleihen mit kurzer Laufzeit besteht.

Der beauftragte Investmentmanager erstellt das Portfolio, indem er hauptsächlich in globale Wertpapiere mit Investment-Grade-Rating und kurzer Duration investiert, um Erträge zu generieren, und indem er langfristige und opportunistische Perspektiven auf Länder, Währungen und Sektoren anwendet, um die Rendite zu steigern und das Abwärtsrisiko zu mindern.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Verantwortlichen Anlagepolitik des Investmentmanagers bewertet. Diese Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören. Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Grundsätze bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 70% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Teilfonds geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen. Zu den übrigen Anlagen, die nicht zur Erzielung ökologischer oder sozialer Merkmale verwendet werden, können Barmittel oder Barmitteläquivalente, nicht-stattlich verbriefte Vermögenswerte (forderungsbesicherte oder hypothekenbesicherte Wertpapiere), Derivate für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements oder Derivate gehören zu anderen Anlagezwecken als denen, die für ein Engagement bei Direktemittenten und Organismen für gemeinsame Anlagen verwendet werden. Derivate, die zur Erzielung eines Engagements in Direktemittenten eingesetzt werden, werden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Engagements bewertet, alle anderen Derivate werden auf der Grundlage ihres Marktwerts bewertet. alle anderen Derivate werden auf Grundlage des Marktwerts bewertet.

Mindestanteil von Anlagen, die auf E/S-Merkmale ausgerichtet sind 70%
Mindestanteil nachhaltiger Anlagen 0%
Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie übereinstimmt 0%
Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, das an der EU-Taxonomie ausgerichtet ist 0%
Mindestanteil nachhaltiger Anlagen mit einem sozialen Ziel 0%

 

F. Überwachung von E/S-Eigenschaften

Die in Abschnitt C beschriebenen Ausschlusskriterien werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Der Teilfonds berücksichtigt zudem die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und wird Jahresberichte veröffentlichen, in denen diese Auswirkungen und seine Strategien zu deren Minderung offengelegt werden:

  • Engagement in Unternehmen, die im Bereich fossile Brennstoffe tätig sind (PAI4): Ausschlusskriterien
  • Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (PAI 10): Ausschlusskriterien
  • Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) (PAI 14): Ausschlusskriterien

Sowohl die jährlichen periodischen Berichte als auch die Offenlegungen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen werden unter www.janushenderson.com veröffentlicht.

G. Methodologien

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Anwendung von Prüfverfahren, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Nutzung eines eigenen ESG-Rahmenwerkes, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittenten von Unternehmensschuldtiteln anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) zu klassifizieren. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Industriesektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.
  • Nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Teilfonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • Nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um die Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (das niedrigste) einzustufen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Teilfonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, das heißt, er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (das niedrigste Rating) investieren, da diese Emittenten bereits bewertet wurden da es kein unzureichendes Management von Nachhaltigkeitsrisiken gibt. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Anlageverwalters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Emittenten innerhalb des Sektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten Sektor helfen.
  • Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tabak und Erwachsenenunterhaltung erzielen.
  • Verwenden Sie Filter, um Investitionen in Emittenten auszuschließen, wenn diese mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Gewinnung von Kraftwerkskohle, Ölsand oder arktischen Öl- und Gasbohrungen und -explorationen erzielen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst, wie im Prospektabschnitt mit der Überschrift „Investitionsbeschränkungen“ im Prospekt beschrieben.

Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

Anleger sollten beachten, dass kein spezifischer Index als Referenz-Benchmark festgelegt wird, um festzustellen, ob der Fonds mit den geförderten Umweltmerkmalen übereinstimmt.Proprietäres ESG-Rahmenwerk

Im Rahmen seiner Implementierung der E/S-Merkmale (siehe Abschnitt C) nutzt der Anlageverwalter ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance-Faktoren berücksichtigt ESG-Ratings auf Länderebene, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Teilfonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.

Der Anlageverwalter nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittenten von Unternehmensanleihen anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) zu klassifizieren. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Teilfonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, das heißt, er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (das niedrigste Rating) investieren, da diese Emittenten bereits bewertet wurden da es kein unzureichendes Management von Nachhaltigkeitsrisiken gibt. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Anlageverwalters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Wirtschaftszweigs wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.

Der Anlageverwalter nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um die Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (das niedrigste) einzustufen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Teilfonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, das heißt, er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (das niedrigste Rating) investieren, da diese Emittenten bereits bewertet wurden da es kein unzureichendes Management von Nachhaltigkeitsrisiken gibt. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Anlageverwalters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Emittenten innerhalb des Sektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten Sektor helfen.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Anlageverwalter verwendet ESG-Daten aus einer Vielzahl von Quellen Dritter, darunter, aber nicht beschränkt auf MSCI ESG. Der Anlageverwalter abonniert eine breite Palette externer ESG-Informationen und stellt diese Informationen den Anlageteams direkt zur Verfügung.

Der Anlageverwalter erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden. Sobald die Daten aufgenommen wurden und Datenqualitätsprüfungen durchgeführt wurden, werden die Rohdaten der internen Datenstruktur des Anlageverwalters zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle ESG-Daten aus dem Data Warehouse in allen nachgelagerten Anwendungen, die die verschiedenen Phasen des Anlageprozesses unterstützen, konsistent zur Verfügung stehen.

Der Anlageverwalter wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab. Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen. JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt kontinuierlich sicher, dass die Übereinstimmung mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen nachgewiesen werden kann, wenn keine automatischen Kontrollen und/oder Daten von Dritten verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Der Anlageverwalter wendet seine verantwortungsvolle Anlagepolitik an, die seine Richtlinien zu Stewardship & Engagement und Proxy Voting umfasst. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Stewardship & Engagement

Stewardship und die Verpflichtung zu einer guten Unternehmensführung sind ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson für das Investmentmanagement. Starke Eigentümerpraktiken, wie etwa das Engagement des Managements, können dazu beitragen, den langfristigen Wert der Aktionäre zu schützen und zu steigern. Wir unterstützen mehrere Stewardship-Kodizes, darunter die britischen und japanischen Stewardship-Kodizes, sowie umfassendere Initiativen auf der ganzen Welt, darunter die Principles for Responsible Investment (Principles for Responsible Investment).

Der wichtigste Weg für den Dialog zu Stewardship-bezogenen Themen sind die regelmäßigen Treffen der Analysten und Portfoliomanager mit den Emittenten, in die sie investieren. Die Analysten und Portfoliomanager von Janus Henderson halten jedes Jahr Tausende von Emittententreffen ab. Die Treffen umfassen eine breite Palette von Themen, darunter Strategie, Kapitalallokation, Wertentwicklung, Risiko, Nachfolge im Management, Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Corporate Governance sowie gegebenenfalls ökologische und soziale Themen.

Die Methoden des Dialogs können je nach Umfang und Art der erforderlichen Interaktion variieren. Wir klassifizieren unsere Engagements im Großen und Ganzen als: Engagements für Markteinblicke und Engagements für Maßnahmen. Das Engagement für Markteinblicke erfordert Treffen, bei denen ESG-Themen einen bedeutenden Teil der Interaktion darstellen. Das Ziel besteht darin, die Strategie und die Handlungen eines Emittenten zu verstehen und diese Erkenntnisse bei unserer Investmentanalyse und Entscheidungsfindung zu nutzen. Das Engagement für Maßnahmen ist ergebnisorientiert, wobei wir die Emittenten dazu ermutigen, Entscheidungen zu treffen, die unserer Meinung nach im besten langfristigen Interesse der Aktionäre und/oder Anleihegläubiger liegen. Die Ergebnisse des Dialogs mit den Unternehmen werden dokumentiert und über eine interne zentrale Research-Plattform weitergegeben.

Abstimmung

Wichtige Abstimmungsentscheidungen werden von den Portfoliomanagern getroffen, die von internen Corporate-Governance-Spezialisten unterstützt werden. Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Es wurde kein Index als Referenzbenchmark in Bezug auf das Erreichen seiner E/S-Merkmale durch den Teilfonds festgelegt.

Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

Die Identifizierungsnummer für juristische Personen (Legal Entity Identifier - LEI) für das Produkt lautet 6354009TEBIAXGR7FG92

Der Teilfonds berücksichtigt die folgenden PAIs auf der Produktebene1:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie PAI berücksichtigt wird
Klima und andere umweltbezogene Indikatoren 4. Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen 10. Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Grundsätze oder OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Ausschlusskriterien
14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Ausschlusskriterien

 

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