Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Janus Henderson Multi-Sector Income Fund
Identifizierungsnummer für juristische Personen: 21380073HMzo2APJG684
A. Zusammenfassung
Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.
- Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
- JHI setzt ein firmeneigenes ESG-Rahmenwerk ein, das sowohl Daten von Dritten als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Unternehmensratings für Emittenten von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören. Weitere Informationen finden Sie unten.
- JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Verbriefungsemittentenratings zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in verbriefte Wertpapiere investieren, deren Verbriefungsemittent zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehört. Weitere Informationen finden Sie unten.
- Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.
- Klimaschutz.
Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Dieser Fonds strebt in erster Linie die Erzielung hoher Erträge an. Als sekundäres Ziel strebt der Fonds einen Kapitalzuwachs an, sofern dies mit dem primären Ziel vereinbar ist. Der Fonds investiert hauptsächlich in ein sektorübergreifendes Portfolio von Schuldtiteln von Emittenten aus der ganzen Welt. Auf US-Emittenten entfallen in der Regel mindestens 80 % des Nettoinventarwerts und jederzeit mindestens 70 % des Nettoinventarwerts. Der Fonds kann bis zu 65 % seines Nettoinventarwerts in Schuldverschreibungen oder Vorzugsaktien mit einem Rating unterhalb von "Investment Grade" oder in nicht bewertete Schuldverschreibungen ähnlicher Qualität investieren, wie vom jeweiligen Sub-Investmentberater festgelegt, und kann erhebliche Bestände an solchen Wertpapieren haben. Der Fonds wird aktiv verwaltet unter Bezugnahme auf den Bloomberg US Aggregate Bond Index, der in hohem Maße repräsentativ für die Unternehmen ist, in die er investieren kann.
Die Sub-Anlageberater sind bestrebt, künftige Gewinner und Verlierer zu ermitteln, um ihre stark überzeugungsgeleiteten Einschätzungen zum Ausdruck zu bringen. Die Auswahl der Titel erfolgt nach einem fundamentalen Bottom-up-Anlageprozess, der sich auf Unternehmen in aller Welt konzentriert, die sich der Umstrukturierung und Verbesserung ihrer Bilanzen, der Generierung von freiem Cashflow, der Qualität des Managements und der Wertpapierbewertung verschrieben haben. Dieser Ansatz beruht auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, bessere Erfolgsaussichten als ihre Vergleichsgruppen haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine bessere Performance erzielen sollten. Ein dynamischer Top-down-Rahmen ermöglicht es den Sub-Anlageberatern, auf der Grundlage einer Bewertung des Stadiums des Kreditzyklus aktive Entscheidungen über die Sektorallokation zu treffen, sich eine Meinung über die Marktaussichten zu bilden, Chancen zu erkennen und ein angemessenes Maß an Risiko über Sektoren und Regionen hinweg einzugehen.
Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.
Der Sub-Anlageberater wird:
- Anwendung von Prüfverfahren, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
- Nutzung eines eigenen ESG-Rahmenwerkes, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittenten von Unternehmensschuldtiteln anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) zu klassifizieren. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Industriesektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.
- Nutzung eines eigenen ESG-Rahmenwerks, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Verbriefungsemittenten-Ratings zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 Ratings investieren.
- Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus dem Tabakgeschäft oder der Erwachsenenunterhaltung erzielen.
- Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas oder der Gewinnung von Kraftwerkskohle erwirtschaften.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.
Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.
Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:
- 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
- 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".
Anleger sollten beachten, dass kein spezifischer Index als Referenzmaßstab festgelegt wird, um festzustellen, ob der Fonds mit den geförderten Umweltmerkmalen übereinstimmt. JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.
Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass für jeden Wertpapiertyp eine ESG-Messgröße konsistente Daten und Methoden verwendet werden, damit im Prozess der Portfoliokonstruktion ein korrekter Vergleich möglich ist. Die ESG-Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.
B. Kein nachhaltiges Anlageziel
Dieses Finanzprodukt wirbt mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, hat jedoch nicht das Ziel einer nachhaltigen Geldanlage.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:
- Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
- JHI setzt ein firmeneigenes ESG-Rahmenwerk ein, das sowohl Daten von Dritten als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Unternehmensratings für Emittenten von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören. Weitere Informationen finden Sie unten.
- JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Verbriefungsemittentenratings zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in verbriefte Wertpapiere investieren, deren Verbriefungsemittent zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehört. Weitere Informationen finden Sie unten.
- Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.
- Klimaschutz.
Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
D. Investitionsstrategie
Dieser Fonds strebt in erster Linie die Erzielung hoher Erträge an. Als sekundäres Ziel strebt der Fonds einen Kapitalzuwachs an, sofern dies mit dem primären Ziel vereinbar ist.
Der Fonds investiert hauptsächlich in ein sektorübergreifendes Portfolio von Schuldtiteln von Emittenten aus der ganzen Welt. Auf US-Emittenten entfallen in der Regel mindestens 80 % des Nettoinventarwerts und jederzeit mindestens 70 % des Nettoinventarwerts.
Der Fonds kann bis zu 65 % seines Nettoinventarwerts in Schuldverschreibungen oder Vorzugsaktien mit einem Rating unterhalb von "Investment Grade" oder in nicht bewertete Schuldverschreibungen ähnlicher Qualität investieren, wie vom jeweiligen Sub-Investmentberater festgelegt, und kann erhebliche Bestände an solchen Wertpapieren haben.
Der Fonds wird aktiv verwaltet unter Bezugnahme auf den Bloomberg US Aggregate Bond Index, der in hohem Maße repräsentativ für die Unternehmen ist, in die er investieren kann.
Die Sub-Anlageberater sind bestrebt, künftige Gewinner und Verlierer zu ermitteln, um ihre stark überzeugungsgeleiteten Einschätzungen zum Ausdruck zu bringen. Die Auswahl der Titel erfolgt nach einem fundamentalen Bottom-up-Anlageprozess, der sich auf Unternehmen in aller Welt konzentriert, die sich der Umstrukturierung und Verbesserung ihrer Bilanzen, der Generierung von freiem Cashflow, der Qualität des Managements und der Wertpapierbewertung verschrieben haben. Dieser Ansatz beruht auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, bessere Erfolgsaussichten als ihre Vergleichsgruppen haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine bessere Performance erzielen sollten. Ein dynamischer Top-down-Rahmen ermöglicht es den Sub-Anlageberatern, auf der Grundlage einer Bewertung des Stadiums des Kreditzyklus aktive Entscheidungen über die Sektorallokation zu treffen, sich eine Meinung über die Marktaussichten zu bilden, Chancen zu erkennen und ein angemessenes Maß an Risiko über Sektoren und Regionen hinweg einzugehen.
Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.
Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.
Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Sub-Investmentberater daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Der Sub-Anlageberater hat ein eigenes Rahmenwerk entwickelt, das auf internen Analysen und Daten von externen Anbietern basiert, um Wertpapiere anhand bestimmter Indikatoren in Bezug auf die gute Unternehmensführung zu bewerten.
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik, welche die Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken („Richtlinie“) umfasst, bewertet.
Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Sub-Investmentberater vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören.
Die Richtlinie finden Sie unter www.janushenderson.com/corporate/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/. Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (PRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken von Unterzeichner vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der PRI-Grundsätze bewertet.
E. Investitionsquote
Mindestens 70% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.
Die übrigen Anlagen dienen der Absicherung oder betreffen Barmittel, die als zusätzliche Liquidität gehalten werden. Zu den sonstigen Vermögenswerten, die nicht zur Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet werden, können Barmittel oder Barmitteläquivalente, Anlagen in staatliche Emittenten, Derivate für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements oder Derivate für andere Anlagezwecke als die, die für ein Direktengagement verwendet werden, gehören Emittenten und zulässige Organismen für gemeinsame Anlagen.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:
- Gesamtstatus der Compliance mit dem UN GC.
- Ratings von Unternehmensemittenten im gesamten Portfolio auf der Grundlage des eigenen Referenzrahmens
- Ratings der Emittenten verbriefter Vermögenswerte im gesamten Portfolio auf der Grundlage des proprietären Referenzrahmens.
- Kohlenstoff – Kohlenstoffintensität Scope 1 und 2 – stellt die zuletzt gemeldeten oder geschätzten Scope 1 + Scope 2-Treibhausgasemissionen des Unternehmens dar, normalisiert durch den Umsatz, was einen Vergleich zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe ermöglicht.
- ESG-Ausschlusskriterien - siehe Abschnitt G. weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.
G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale
Der Sub-Anlageberater wird:
- Anwendung von Prüfverfahren, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
- Nutzung eines eigenen ESG-Rahmenwerkes, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittenten von Unternehmensschuldtiteln anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) zu klassifizieren. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Industriesektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.
- Nutzung eines eigenen ESG-Rahmenwerks, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Verbriefungsemittenten-Ratings zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 Ratings investieren.
- Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus dem Tabakgeschäft oder der Erwachsenenunterhaltung erzielen.
- Anwenden Sie Ausschlusskriterien für Investitionen in Unternehmen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsanden, arktischem Öl und Gas sowie der Gewinnung von thermischem Kohlebergbau erzielen.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie an, (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „ JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“), die umstrittene Waffen umfasst.
Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.
Anleger sollten beachten, dass kein spezifischer Index als Referenzmaßstab festgelegt wird, um festzustellen, ob der Fonds mit den geförderten Umweltmerkmalen übereinstimmt.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social, Governance) Research gewählt. Dies trägt dazu bei, dass im Bestreben, einheitliche Daten und Methoden bereitzustellen, für jeden Wertpapiertyp eine ESG-Kennzahl bereitgestellt wird, was einen korrekten Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess ermöglicht.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden.
JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab: –
- Unternehmensebene,
- Positionsebene, und
- Fondsebene.
Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.
JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.
JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.
Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.
I. Grenzen der Methoden und Daten
Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab. Die Förderung der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter und deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten.
Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.
JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.
J. Due-Diligence-Prüfung
Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der JHI-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie unternehmensweite Ausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden.
Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.
Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.
K. Engagement-Richtlinien
Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und selbstverständlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Ansatz von JHI finden Sie in der "ESG Resource Library", die unter der "ESG Resource Library" unter https://www.janushenderson.com/corporate/who-we-are/brighter-future-project/responsibility veröffentlicht wurde /esg-resources/ .
Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.
Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bereiche Anlageportfoliomanagement, Corporate Governance, Recht und Compliance zusammen. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.
L. Spezifische Referenzbenchmark
Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
M. wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs)
Zum 21. November 2025 berücksichtigt der Anlageverwalter die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren („PAIs“) für diesen Fonds:
| Negativer Nachhaltigkeitsindikator | Kennzahl | Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt? | |
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Treibhausgasemissionen | Scope 1 Treibhausgasemissionen | Ausschlusskriterien |
| Scope 2 Treibhausgasemissionen | Ausschlusskriterien | ||
| CO2-Fußabdruck | CO2-Fußabdruck | Ausschlusskriterien | |
| Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen | Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen | Ausschlusskriterien | |
| Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Ausschlusskriterien | |
| Soziales und Arbeitnehmerfragen | Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen | Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren | Ausschlusskriterien |
| Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind | Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) | Ausschlusskriterien |
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