Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - Balanced Fund - Janus Henderson Investors
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Balanced Fund

Janus Henderson Balanced Fund

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert.

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Interaktion mit Unternehmen, die in Sachen ESG zurückliegen, um ihre Praktiken und/oder ESG-Ratings zu verbessern.
  • JHI nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittentenratings für (halb-)staatliche hypothekarisch gesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt ein langfristiges Kapitalwachstum an, das mit dem Kapitalerhalt vereinbar ist und durch laufende Erträge ausgeglichen wird, indem er mindestens 35-65 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch als Unternehmensanteile bekannt) und 35-65 % seines Nettoinventarwerts in Schuldverschreibungen und Kreditbeteiligungen investiert. Mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts sind in US-Unternehmen und US-Emittenten investiert.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Sich mit Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind. Erreicht der Emittent nicht innerhalb von 24 Monaten das Rating "Bestanden", wird er veräußert, und es werden Kontrollen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Aktien von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher hat (nach MSCI - www.msci.com, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Aktien emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Schuldtiteln von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher hat (nach MSCI - www.msci.com, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Schuldtitel emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um die Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (die höchste) bis "Kategorie 6" (die niedrigste) einzustufen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (dem niedrigsten Rating) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Wirtschaftszweigs wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Interaktion mit Unternehmen, die in Sachen ESG zurückliegen, um ihre Praktiken und/oder ESG-Ratings zu verbessern.
  • JHI nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittentenratings für (halb-)staatliche hypothekarisch gesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt ein langfristiges Kapitalwachstum an, das mit dem Kapitalerhalt vereinbar ist und durch laufende Erträge ausgeglichen wird, indem er mindestens 35-65 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch als Unternehmensanteile bekannt) und 35-65 % seines Nettoinventarwerts in Schuldverschreibungen und Kreditbeteiligungen investiert. Mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts sind in US-Unternehmen und US-Emittenten investiert.

Der Fonds wird unter Bezugnahme auf den zusammengesetzten Index (55 % S&P 500® / 45 % Bloomberg US Aggregate Bond („Balanced Index“)) aktiv verwaltet, der weitgehend repräsentativ für die Unternehmen ist, in die er investieren darf.

Der Sub-Investmentberater verfolgt beim Aufbau von Portfolios im Allgemeinen einen „Bottom-up“-Ansatz. Der Fonds verfolgt eine Anlagestrategie, bei der Unternehmen hauptsächlich aufgrund ihrer eigenen fundamentalen qualitativen und quantitativen Merkmale berücksichtigt werden. Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, im Laufe der Zeit einen Mehrwert für Aktionäre zu schaffen, bessere Aussichten als ihre Mitbewerber haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine Outperformance erzielen sollten. Der Zweck eines fundamentalen Investmentansatzes besteht darin, solche Unternehmen zu identifizieren und in sie zu investieren.

Der Sub-Anlageberater trifft seine Allokationsentscheidungen auf der Grundlage einer Einschätzung des Gesamtmarktrisikos und seiner fundamentalen Wertpapierbewertungen auf den Aktien- und Rentenmärkten.

Der Sub-Anlageberater verfolgt einen dynamischen Ansatz bei der Vermögensallokation in Aktien und Schuldtiteln, um ein optimales Gleichgewicht der Anlagechancen in den verschiedenen Marktumgebungen zu erreichen. Der dynamische Ansatz beinhaltet, dass das Portfoliomanagementteam aktiv an der Positionierung des Fondsportfolios in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren mitwirkt, anstatt eine statische Aufteilung zwischen diesen beiden Anlageklassen vorzunehmen.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.

E. Investitionsquote

Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Zu den anderen Vermögenswerten, die nicht dazu dienen, die Umwelt- oder Sozialkriterien zu erfüllen, können unter anderem Barmittel oder Barmitteläquivalente, verbriefte Vermögenswerte mit Ausnahme von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren, sowie Instrumente, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zu Anlagezwecken gehalten werden, z. B. vorübergehende Investments in Indexderivaten, gehören.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Engagements bei Unternehmensemittenten mit einem UNGC-Status "nicht bestanden".
  • 80 % der Unternehmensemittenten, von denen Aktien gehalten werden, haben ein Rating von BB oder höher.
  • 80 % der Unternehmensemittenten der im Wertpapierbestand gehaltenen Schuldtitel haben ein Rating von BB oder höher.
  • Engagements bei sich im Bestand befindlichen Unternehmensemittenten, die ein ESG-Rating unter BB haben.
  • Ratings staatlicher Emittenten im gesamten Portfolio auf der Grundlage des eigenen Referenzrahmens.
  • Ratings der Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren im gesamten Portfolio auf der Grundlage des proprietären Regelwerks.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Sich mit Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind. Erreicht der Emittent nicht innerhalb von 24 Monaten das Rating "Bestanden", wird er veräußert, und es werden Kontrollen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Aktien von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher hat (nach MSCI - www.msci.com, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Aktien emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Schuldtiteln von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher hat (nach MSCI - www.msci.com, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Schuldtitel emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um die Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (die höchste) bis "Kategorie 6" (die niedrigste) einzustufen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (dem niedrigsten Rating) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Wirtschaftszweigs wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst, wie im Prospektabschnitt mit der Überschrift „Investitionsbeschränkungen“ beschrieben.

Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt kontinuierlich sicher, dass die Übereinstimmung mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen nachgewiesen werden kann, wenn keine automatischen Kontrollen und/oder Daten von Dritten verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

In addition to the binding elements of the investment strategy described above, stewardship forms an integral and natural part of Janus Henderson’s long-term, active approach to investment management. Details of JHI’s approach to Engagement can be found in the ‘ESG Investment Policy’ published under the 'ESG Resource Library’ on the Janus Henderson website.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Bereiche Investmentportfoliomanagement, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

Ab dem 29. Dezember 2023 werden PAIs auf der Produktebene berücksichtigt. 1 Die folgende Tabelle zeigt, wo PAI durch den Einsatz von Ausschlussprüfungen berücksichtigt wird:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
  Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Umgang mit Emittenten, welche die Bestimmungen nicht einhalten

1 Dies gilt ab dem 29. Dezember 2023 und die periodische Berichterstattung beginnt aufgrund der regulatorischen Anforderungen ab dem 31. Dezember 2023, für den ersten Berichtszeitraum ab dem 29. Dezember 2023.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'

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