Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Janus Henderson Global Life Sciences Fund
Identifizierungsnummer für juristische Personen: 5493002MVUQOZF2KCA11
A. Zusammenfassung
Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR als Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert. Der Fonds verfolgt zwar kein nachhaltiges Anlageziel, doch wird er einen Mindestanteil von 10% an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen und einem ökologischen Ziel bei Wirtschaftstätigkeiten aufweisen, die gemäß der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig gelten.
Der Fonds unterstützt die Prinzipien des UN Global Compact (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) und meidet Unternehmen mit den schlechtesten ESG-Risiko-ratings. Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Anlagen. Der Fonds verwendet keinen Referenzindex, um seine Umwelt- oder Sozialmerkmale zu erreichen.
Dieser Fonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs an, indem er mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch Unternehmensanteile genannt) investiert, die an irgendeiner Börse weltweit gelistet sind und aufgrund ihres Wachstumspotenzials ausgewählt werden; und von denen der jeweilige beauftragte Investmentmanager annimmt, dass sie eine Life-Science-Ausrichtung verfolgen. Im Allgemeinen geht es bei den „Life Sciences“ um die Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität.
Der Fonds wird unter Bezugnahme auf den MSCI World Health Care Index aktiv verwaltet, der weitgehend repräsentativ für die Unternehmen ist, in die er investieren kann. Der Sub-Investmentberater verfolgt beim Aufbau von Portfolios im Allgemeinen einen „Bottom-up“-Ansatz. Der Fonds verfolgt eine Anlagestrategie, bei der Unternehmen hauptsächlich aufgrund ihrer eigenen fundamentalen qualitativen und quantitativen Merkmale berücksichtigt werden. Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, im Laufe der Zeit einen Mehrwert für Aktionäre zu schaffen, bessere Aussichten als ihre Mitbewerber haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine Outperformance erzielen sollten. Der Zweck eines fundamentalen Investmentansatzes besteht darin, solche Unternehmen zu identifizieren und in sie zu investieren.
Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.
Die im Folgenden beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlussprüfungen für Wertpapiere aus dem Investmentuniversum implementiert, die fortlaufend in das Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des beauftragten Investmentmanagers unter Nutzung von Drittdatenanbietern integriert werden.
Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Investmentmanager, alle vorgeschlagenen Transaktionen in einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen am Status der Bestände zu erkennen, wenn die Daten Dritter regelmäßig aktualisiert werden.
Der beauftragte Investmentmanager verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erreichen. Beispielsweise führt der beauftragte Investmentmanager Prüfungen auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder interner Analyse durch, um Unternehmen auszuschließen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung usw. abdecken) nicht eingehalten haben.
Der beauftragte Investmentmanager stellt sicher, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmen mit einem ESG-Risikorating von BB oder höher investiert sind (von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
Darüber hinaus verwendet der beauftragte Sub-Investmentmanager einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede nachhaltige Investition alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:
- es leistet einen positiven Beitrag zu einem ökologischen oder sozialen Ziel;
- Es entstehen keine erheblichen Schäden für die Umwelt oder die soziale Nachhaltigkeit und es werden gute Grundsätze der Unternehmensführung befolgt.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.
Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:
- 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
- 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".
Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.
JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.
Die ESG-Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.
B. Kein nachhaltiges Anlageziel
Dieses Finanzprodukt fördert Umwelt- oder Sozialmerkmale, ist jedoch nicht auf nachhaltige Investitionen ausgerichtet. Es wird jedoch mindestens 10 % nachhaltige Investitionen mit sozialem und ökologischem Ziel in wirtschaftlichen Aktivitäten, die nicht als umweltverträglich gemäß der EU-Taxonomie gelten, umfassen.
Der beauftragte Sub-Investmentmanager verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede nachhaltige Investition alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:
- es leistet einen positiven Beitrag zu einem ökologischen oder sozialen Ziel;
- sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
- sie folgt guten Governance-Praktiken.
Dieser Fonds investiert mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Investitionen, um sein Anlageziel zu verfolgen. Alle nachhaltigen Investitionen werden vom Sub-Investmentberater auf die Übereinstimmung mit seiner nachhaltigen Anlagemethodik geprüft.
Die vom Fonds gehaltenen nachhaltigen Investitionen können dazu beitragen, eine Reihe von ökologischen und/oder sozialen Problemen anzugehen. Bei einer Investition wird ein positiver Beitrag zu einem ökologischen oder sozialen Ziel geleistet, wenn:
- seine Geschäftstätigkeit, definiert als mindestens 20 % des Umsatzes, trägt positiv zu ökologischen und/oder sozialen Zielen bei, zu denen unter anderem alternative Energien, Energieeffizienz, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Ernährung, Sanitäranlagen und Bildung gehören können; oder
- Unsere Geschäftspraktiken umfassen CO2-Emissionsziele, die von der Science-Based Targets Initiative (SBTi) genehmigt wurden.
Nachhaltige Investitionen erfüllen die Anforderungen, keine signifikanten Schäden zu verursachen, wie sie in den geltenden Gesetzen und Vorschriften definiert sind. Investitionen, die als wesentlich beeinträchtigend angesehen werden, gelten nicht als nachhaltige Investitionen. Der Sub-Investmentberater identifiziert Investitionen, die sich negativ auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken und erheblichen wesentliche Beeinträchtigungen darstellen, indem er Daten und/oder Analysen Dritter verwendet, einschließlich der MSCI ESG Controversies-Methodik.
Der beauftragte Investmentmanager verwendet Daten Dritter und/oder eigene Analysen, einschließlich der MSCI ESG Controversies-Methodik, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu bewerten, wie in Tabelle 1 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2022 der Kommission dargelegt /1288 in der jeweils gültigen Fassung. Investitionen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie Nachhaltigkeitsfaktoren negativ beeinflusst haben und wesentlich beeinträchtigend sind, gelten nicht als nachhaltige Investitionen. Die Methodik des MSCI ESG Controversies zielt auf bestimmte Kernindikatoren negativer Auswirkungen ab, um spezifische Ausschlüsse in Bezug auf schwerwiegende Kontroversen in Bereichen wie Vergütung, Landnutzung und Biodiversität, Wassermanagement sowie toxische Abfälle zu erreichen. Die wichtigsten nachteiligen Indikatoren geben zwar keine spezifischen Schwellenwerte für die Beeinträchtigung vor, können aber zur Ermittlung der potenziell größten Beeinträchtigung herangezogen werden.
Dieser Rahmen wird fortlaufend überprüft, insbesondere wenn sich die Verfügbarkeit und Qualität der Daten ökologischer oder sozialer Merkmale des Finanzprodukts weiterentwickelt.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds unterstützt die Prinzipien des UN Global Compact, die unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Korruption und Umweltschutz abdecken, und meidet Emittenten mit den schlechtesten ESG-Risikobewertungen. Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Anlagen. Der Fonds verwendet keinen Referenzindex, um seine Umwelt- oder Sozialmerkmale zu erreichen.
D. Investitionsstrategie
Dieser Fonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs an, indem er mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch Unternehmensanteile genannt) investiert, die an irgendeiner Börse weltweit gelistet sind und aufgrund ihres Wachstumspotenzials ausgewählt werden; und von denen der jeweilige beauftragte Investmentmanager annimmt, dass sie eine Life-Science-Ausrichtung verfolgen. Im Allgemeinen geht es bei den „Life Sciences“ um die Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität.
Der Fonds wird unter Bezugnahme auf den MSCI World Health Care Index aktiv verwaltet, der weitgehend repräsentativ für die Unternehmen ist, in die er investieren kann. Der Sub-Investmentberater verfolgt beim Aufbau von Portfolios im Allgemeinen einen „Bottom-up“-Ansatz. Der Fonds verfolgt eine Anlagestrategie, bei der Unternehmen hauptsächlich aufgrund ihrer eigenen fundamentalen qualitativen und quantitativen Merkmale berücksichtigt werden. Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, im Laufe der Zeit einen Mehrwert für Aktionäre zu schaffen, bessere Aussichten als ihre Mitbewerber haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine Outperformance erzielen sollten. Der Zweck eines fundamentalen Investmentansatzes besteht darin, solche Unternehmen zu identifizieren und in sie zu investieren.
Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.
Die im Folgenden beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlussprüfungen für Wertpapiere aus dem Investmentuniversum implementiert, die fortlaufend in das Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des beauftragten Investmentmanagers unter Nutzung von Drittdatenanbietern integriert werden.
Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Investmentmanager, alle vorgeschlagenen Transaktionen in einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen am Status der Bestände zu erkennen, wenn die Daten Dritter regelmäßig aktualisiert werden.
Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Sub-Investmentberater daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Der Sub-Anlageberater hat ein eigenes Rahmenwerk entwickelt, das auf internen Analysen und Daten von externen Anbietern basiert, um Wertpapiere anhand bestimmter Indikatoren in Bezug auf die gute Unternehmensführung zu bewerten.
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.
Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Sub-Investmentberater vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören.
Die Richtlinie finden Sie unter https://www.janushenderson.com/de-de/advisor/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/. Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (PRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken von Unterzeichner vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der PRI-Grundsätze bewertet.
E. Investitionsquote
Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen. Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Anlagen. Zu den anderen Vermögenswerten, die nicht dazu dienen, die Umwelt- oder Sozialkriterien zu erfüllen, gehören unter anderem Barmittel oder Barmitteläquivalente, Investitionen in Private Equity sowie Instrumente, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zu Anlagezwecken gehalten werden, z. B. vorübergehende Investments in Indexderivate.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:
- Gesamtstatus des Fonds in Bezug auf die Einhaltung des Global Compact der Vereinten Nationen.
- Mindestens 80 % des Fondsportfolios werden in Emittenten mit einem ESG-Rating von BB oder höher von MSCI oder einem gleichwertigen Rating investiert.
- ESG-Ausschlusskriterien - siehe Abschnitt G. weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
- Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.
G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale
Der beauftragte Investmentmanager verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erreichen. Beispielsweise führt der beauftragte Investmentmanager Prüfungen auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder interner Analyse durch, um Unternehmen auszuschließen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact (die Themen wie Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung usw. abdecken) nicht eingehalten haben.
Der beauftragte Investmentmanager stellt sicher, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmen mit einem ESG-Risikorating von BB oder höher investiert sind (von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
Ferner hält der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts an nachhaltigen Investitionen. Der beauftragte Investmentmanager verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede nachhaltige Investition alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:
- es leistet einen positiven Beitrag zu einem ökologischen oder sozialen Ziel;
- sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
- sie folgt guten Governance-Praktiken.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.
Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social, Governance) Research gewählt. Dies trägt dazu bei, dass im Bestreben, einheitliche Daten und Methoden bereitzustellen, für jeden Wertpapiertyp eine ESG-Kennzahl bereitgestellt wird, was einen korrekten Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess ermöglicht.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden.
JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab: –
- Unternehmensebene,
- Positionsebene, und
- Fondsebene.
Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.
JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.
JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.
Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.
I. Grenzen der Methoden und Daten
Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab. Die Förderung der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter und deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten.
Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.
JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.
J. Due-Diligence-Prüfung
Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der JHI-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie unternehmensweite Ausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden.
Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.
Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.
K. Engagement-Richtlinien
Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und selbstverständlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der JHI-Verantwortungsbewussten-Anlagepolitik, die im „ESG-Ressourcenarchiv“ unter https://www.janushenderson.com/de-de/advisor/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/ zu finden ist.
Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.
Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bereiche Anlageportfoliomanagement, Corporate Governance, Recht und Compliance zusammen. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.
L. Spezifische Referenzbenchmark
Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
M. wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs)
Zum 21. November 2025 berücksichtigt der Anlageverwalter die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren („PAIs“) für diesen Fonds:
| Negativer Nachhaltigkeitsindikator | Kennzahl | Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt? | |
|---|---|---|---|
| Soziales und Arbeitnehmerfragen | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind | Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) | Ausschlusskriterien |
| Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen s | Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren | Ausschlusskriterien | |
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