Für professionelle Anleger in Österreich

Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – US Sustainable Equity Fund

Janus Henderson Fund – US Sustainable Equity

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.

A. Zusammenfassung

Der Investmentmanager verwendet eine Reihe von Quellen/Methoden, um die obligatorischen Indikatoren für die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ("PAIs") im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) zu berücksichtigen, und so sicherzustellen, dass seine nachhaltigen Investitionen die relevanten ökologischen oder sozialen Ziele nicht in nennenswertem Umfang beeinträchtigen. Je nach Indikator verwendet der Investmentmanager einen oder mehrere der folgenden Ansätze:

  1. Aktivitäten und berichtete Kennzahlen jeder zugrunde liegenden Investition werden auf Kriterien für erhebliches Schadenspotential überprüft, die von JHI unter Bezugnahme auf die relevanten obligatorischen wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (PAIs) gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) definiert werden, und zwar in Abhängigkeit von der Leistungsstärke des Unternehmens im Hinblick auf vorher festgelegte hausinterne Ausschlusskriterien (die quantitativer oder qualitativer Natur sein können).
  2. Operative ESG-Bewertung - unternehmensspezifische ESG-Problembereiche werden identifiziert und das Gesamtniveau ihrer Exponiertheit gegenüber wesentlichen Auswirkungen und Risiken wird unter Berücksichtigung der laufenden Abhilfemaßnahmen gegen diese Risiken bewertet.

Nachstehend finden Sie weitere Einzelheiten zu dem Konzept, das für jeden obligatorischen Indikator für nachteilige Auswirkungen gewählt wurde.

Wenn der Investmentmanager der Ansicht ist, dass ein Emittent nicht im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen steht, oder die Grundsätze des UN Global Compact ( die unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) nicht eingehalten hat, wird eine Investition in diesen Emittenten vermieden.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch Investitionen in US-amerikanische Unternehmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales, etwa mit saubererer Energie, Wassermanagement und sanfter Mobilität, beitragen, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.

Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den US-Aktienmarkt und insbesondere durch Engagements in US-Unternehmen an, deren Produkte und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Umwelt oder Gesellschaft leisten und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Prospekts dargelegt) lesen.

Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert oder auf andere Weise in den Prozess der Anlageauswahl und -überwachung integriert, wobei Daten von Drittanbietern und eigenes internes Research auf kontinuierlicher Basis genutzt werden.

In regelmäßigen Abständen wird anhand der Aktenlage überprüft, ob ausreichendes Research durchgeführt und dokumentiert wurde, um nachzuweisen, dass die Emittenten korrekt den nachhaltigen Anlagethemen des Investmentmanagers zugeordnet wurden, einschließlich aller relevanten Ertragsschwellen.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).

Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 90 % der Anlagen des Finanzprodukts dem nachhaltigen Anlageziel des Finanzprodukts gerecht werden. Obwohl der Investmentmanager keine festgelegte Allokationsquote anstrebt, wird davon ausgegangen, dass mindestens 25 % in Anlagen mit einem ökologischen Ziel und 25 % in Anlagen mit einem sozialen Ziel investiert werden.

Die verbleibenden Anlagen, die nachstehend als "nicht nachhaltig" gekennzeichnet sind, können auch Barmittel oder Barmitteläquivalente umfassen, neben den Instrumenten, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, wie z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten.

Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen und/oder sozialen Eigenschaften zu erfüllen, sind Direktinvestitionen.

  1. Der Investmentmanager wendet Auswahlkriterien an, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die zu den unten aufgeführten nachhaltigen Entwicklungsthemen des Investmentmanagers gehören: Effizienz
  • Sauberere Energie
  • Wasserwirtschaft
  • Umweltdienstleistungen
  • Sanfte Mobilität
  • Nachhaltige Immobilien & Finanzierung
  • Sicherheit
  • Lebensqualität
  • Wissen & Technologie
  • Gesundheit
  1. Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  2. Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2
  3. Gesamtstatus der UNGC-Konformität
  4. ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale?"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen

Im Folgenden wird erläutert, wie die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Zielen nachhaltiger Investitionen nicht wesentlich schaden, und wie die gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet wird.

Das Anlageuniversum des Fonds wird durch die Anwendung positiver Screening-Kriterien bestimmt, die auf den bereits erwähnten nachhaltigen Anlagethemen des Investmentmanagers basieren. Der Investmentmanager wendet eine eigene Methodik an, um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die auf diese Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind, und verfügt, wie oben erwähnt, über ein Verfahren, mit dem er sicherstellt, dass seine nachhaltigen Investitionen andere relevante ökologische oder soziale Ziele nicht wesentlich beeinträchtigen.

Der Investmentmanager ist bestrebt, einen CO2-Fußabdruck und eine CO2-Intensität einzuhalten, die mindestens 20 % unter dem S&P 500 liegen.

Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 5% ihrer Einnahmen aus der Produktion von Alkohol, der Gewinnung und Raffination fossiler Brennstoffe, nichtmedizinischen Tierversuchen, Rüstungsgütern, der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen, Pelzen, Glücksspiel, bedenklichen Chemikalien, Gentechnik, Pornografie, intensiver Landwirtschaft, Tabak, Kernkraft sowie der Fleisch- und Milchproduktion erzielen. Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik in Bezug auf umstrittene Waffen an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben. Der Anlageverwalter geht davon aus, dass das Anlageuniversum des Fonds durch das negative Screening um mindestens 20% verkleinert wird.

Der Anlageverwalter kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien, die Ausschlusskriterien, möglicherweise nicht erfüllen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

Der Fonds greift sowohl auf interne Ressourcen als auch auf externe Research- und Datenanbieter zurück. Zu den internen Ressourcen gehören spezialisierte Nachhaltigkeitsanalysten innerhalb des Investmentteams und das zentrale ESG-Research-Team von Janus Henderson. Der wichtigste externe ESG-Datenlieferant von JHI ist MSCI. Der Investmentmanager nutzt jedoch auch verschiedene andere ESG-Research-Anbieter wie Sustainalytics, ISS und Vigeo EIRIS.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Der Anteil der Daten, die für ein Finanzprodukt geschätzt werden, wächst ständig an.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

TOP