Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - Janus Henderson Global Short Duration Income Fund - Janus Henderson Investors - Austria Professional Advisor
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Global Short Duration Income Fund

Identifizierungsnummer für juristische Personen: 5493005UI0L3T5ZEE685

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.

Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • JHI setzt ein firmeneigenes ESG-Rahmenwerk ein, das sowohl Daten von Dritten als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Unternehmensratings für Emittenten von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören.
  • JHI nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittentenratings für (halb-)staatliche hypothekarisch gesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren.
  • Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Das Anlageziel des Fonds besteht in der Erzielung positiver, beständiger Renditen, die über denen liegen, die mit bargeldähnlichen Anlagen erzielt werden würden. Der Fonds strebt langfristige positive Renditen unabhängig vom vorherrschenden Marktumfeld an. Um dieses Ziel zu erreichen, investiert es mindestens 80 % seines Nettovermögens in kurz laufende, festverzinsliche Wertpapiere weltweit, auch in Schwellenländern. Diese Wertpapiere können von Unternehmen mit einem Investment-Grade-Rating oder von anderen Unternehmen mit einer ähnlichen Bonität begeben werden. Das Rating kann dabei unter, gleich oder über Investment-Grade liegen. Außerdem kann das Geld in Finanzderivaten angelegt werden. Über die genaue Anlage entscheidet der Investmentberater oder der Sub-Investmentberater.

Der Sub-Anlageberater baut ein Portfolio um einen Kern aus globalen Wertpapieren mit kürzerer Laufzeit und globalem Investment-Grade-Rating auf, die eine Rendite über der des Geldmarktes anstreben und durch Anwendung langfristiger und opportunistischer Perspektiven über Länder, Währungen und Sektoren hinweg die Rendite steigern und das Abwärtsrisiko mindern. Der Sub-Anlageberater wird versuchen, das Portfolio in den verschiedenen Marktumfeldern zu verwalten, indem er eine Vielzahl von Strategien einsetzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anpassung des Gesamtkreditengagements, der Kreditqualität und der Zinsduration des Portfolios sowie der Allokation in Bargeld .

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die bindenden Elemente der beschriebenen Investmentstrategie, die als Auswahlkriterien umgesetzt werden, sind in das Risikomanagementsystem der Sub-Anlageberater integriert und werden auf Basis von Daten von Drittanbietern kontinuierlich aktualisiert. Die Ausschlusskriterien werden sowohl vor als auch nach dem Handel umgesetzt, sodass der Sub-Investmentberater jede vorgeschlagene Transaktion in einer ausgeschlossenen Wertpapiermarkt blockieren und jede Änderung des Status von Wertpapieren erkennen kann, wenn die Daten des Drittanbieters periodisch aktualisiert werden.

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Anwendung von Prüfverfahren, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Es wird ein eigenes ESG-Rahmenwerk genutzt, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um ein Unternehmensrating für Anbieter von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • Es wird ein proprietäres ESG-Rahmenwerk genutzt, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um Unternehmensratings für (halb-)staatliche, hypothekenbesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren.
  • Screenings anwenden, um Direktinvestitionen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Anbieter ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen mit Tabak, Erwachsenenunterhaltung, Kraftwerkskohle, Ölsanden, arktischem Öl und Gas erzielen.

Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind. Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „ JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst. Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die ESG-Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt wirbt mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, hat jedoch nicht das Ziel einer nachhaltigen Geldanlage.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • JHI setzt ein firmeneigenes ESG-Rahmenwerk ein, das sowohl Daten von Dritten als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Unternehmensratings für Emittenten von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören.
  • JHI nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittentenratings für (halb-)staatliche hypothekarisch gesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren.
  • Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Das Anlageziel des Fonds besteht in der Erzielung positiver, beständiger Renditen, die über denen liegen, die mit bargeldähnlichen Anlagen erzielt werden würden. Der Fonds strebt langfristige positive Renditen unabhängig vom vorherrschenden Marktumfeld an. Um dieses Ziel zu erreichen, investiert es mindestens 80 % seines Nettovermögens in kurz laufende festverzinsliche Wertpapiere – überall auf der Welt, auch in sich entwickelnden Märkten. Diese Wertpapiere können von Investment-Grade-Unternehmen oder von anderen Unternehmen mit ähnlicher Bonität begeben werden, die unterhalb der Investment-Grade-Schwelle liegen. Diese Wertpapiere müssen von dem Investmentberater oder dem Sub-Investmentberater als ähnlich bewertet werden wie die von Investment-Grade-Unternehmen. Außerdem können auch Finanzderivate eingesetzt werden.

Der Sub-Anlageberater baut ein Portfolio um einen Kern aus globalen Wertpapieren mit kürzerer Laufzeit und globalem Investment-Grade-Rating auf, die eine Rendite über der des Geldmarktes anstreben und durch Anwendung langfristiger und opportunistischer Perspektiven über Länder, Währungen und Sektoren hinweg die Rendite steigern und das Abwärtsrisiko mindern. Der Sub-Anlageberater wird versuchen, das Portfolio in den verschiedenen Marktumfeldern zu verwalten, indem er eine Vielzahl von Strategien einsetzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anpassung des Gesamtkreditengagements, der Kreditqualität und der Zinsduration des Portfolios sowie der Allokation in Bargeld .

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die bindenden Elemente der beschriebenen Investmentstrategie, die als Auswahlkriterien umgesetzt werden, sind in das Risikomanagementsystem der Sub-Anlageberater integriert und werden auf Basis von Daten von Drittanbietern kontinuierlich aktualisiert. Die Ausschlusskriterien werden sowohl vor als auch nach dem Handel umgesetzt, sodass der Sub-Investmentberater jede vorgeschlagene Transaktion in einer ausgeschlossenen Wertpapiermarkt blockieren und jede Änderung des Status von Wertpapieren erkennen kann, wenn die Daten des Drittanbieters periodisch aktualisiert werden.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Sub-Investmentberater daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Der Sub-Anlageberater hat ein eigenes Rahmenwerk entwickelt, das auf internen Analysen und Daten von externen Anbietern basiert, um Wertpapiere anhand bestimmter Indikatoren in Bezug auf die gute Unternehmensführung zu bewerten.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Sub-Investmentberater vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Sub-Investmentberater vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören.

Die Richtlinie finden Sie unter https://www.janushenderson.com/de-de/advisor/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/. Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (PRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken von Unterzeichner vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der PRI-Grundsätze bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 70% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Zu den anderen Vermögenswerten, die nicht zur Erfüllung der Umwelt- oder Sozialmerkmale verwendet werden, können Bargeld oder Bargeldäquivalente sowie verbriefte Vermögenswerte mit Ausnahme von hypothekenbesicherten Wertpapieren von Agenturen gehören. Ebenfalls möglich sind Instrumente zur effizienten Portfolioverwaltung, z.B. temporäre Positionen in Indexderivaten oder Short-Equity-Positionen.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Gesamtstatus der Einhaltung der UNGC-Grundsätze.
  • Ratings von Unternehmensemittenten im gesamten Portfolio auf der Grundlage des firmeneigenen Regelwerks.
  • Ratings staatlicher Emittenten im gesamten Portfolio auf der Grundlage des eigenen Referenzrahmens.
  • Ratings der Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren im gesamten Portfolio auf der Grundlage des proprietären Regelwerks.
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe Abschnitt G. weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Anwendung von Prüfverfahren, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Es wird ein eigenes ESG-Rahmenwerk genutzt, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um ein Unternehmensrating für Anbieter von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • Es wird ein proprietäres ESG-Rahmenwerk genutzt, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um Unternehmensratings für (halb-)staatliche, hypothekenbesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren.
  • Screenings anwenden, um Direktinvestitionen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Anbieter ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen mit Tabak, Erwachsenenunterhaltung, Kraftwerkskohle, Ölsanden, arktischem Öl und Gas erzielen.

Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social, Governance) Research gewählt. Dies trägt dazu bei, dass im Bestreben, einheitliche Daten und Methoden bereitzustellen, für jeden Wertpapiertyp eine ESG-Kennzahl bereitgestellt wird, was einen korrekten Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess ermöglicht.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab: –

  • Unternehmensebene,
  • Positionsebene, und
  • Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab. Die Förderung der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter und deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der JHI-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie unternehmensweite Ausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden.

Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.

Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und selbstverständlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der JHI-Verantwortungsbewussten-Anlagepolitik, die im „ESG-Ressourcenarchiv“ unter https://www.janushenderson.com/de-de/advisor/who-we-are/brighter-future-project/responsibility/esg-resources/ zu finden ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bereiche Anlageportfoliomanagement, Corporate Governance, Recht und Compliance zusammen. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Zum 21. November 2025 berücksichtigt der Anlageverwalter die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren („PAIs“) für diesen Fonds:

M. Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
 Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact und die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien

 

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